Erfolg für GdP und Personalräte
Gesundheitliche Eignung: Land setzt Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts endlich um
Die Beurteilung des körperlichen Zustandes oder der Gesundheit erfordern besondere medizinische Sachkunde eines Arztes als unabhängiger Gutachter. Die zuständige Behörde muss die ärztlichen Befunde und Schlussfolgerungen inhaltlich nachvollziehen und sich auf ihrer Grundlage ein eigenes Urteil bilden.
Auch bei der Anwendung der PDV 300 muss der neue Prognosemaßstab nun rechtsprechungskonform berücksichtigt werden. Hinsichtlich der Tauglichkeit reicht für die Prognose die Aufzählung in der PDV 300 nicht mehr aus.
Die GdP hatte nochmals am 29. September 2015 aufgrund von Schilderungen Betroffener auf den dringenden Handlungsbedarf hingewiesen, da die Behörden die Feststellungen des BVerwG nicht umgesetzt hatten und insbesondere die Ärzte nicht auf die erhöhten Anforderungen an die medizinische Diagnose und Prognose hingewiesen worden sind. Bereits im Jahr 2013 hat das BVerwG die Kriterien für die Bewertung der gesundheitlichen Eignung gemäß Art. 33 Abs. 2 GG grundlegend verändert.
Dank der Interventionen der GdP letztmalig in dem Halbjahresgespräch mit Innenminister Pistorius am 10.02.2016 und der Beharrlichkeit der Personalräte können jetzt hoffentlich rechtssichere Entscheidungen getroffen werden, die dem sensiblen Thema, das zum Teil über die weitere berufliche Existenz der Betroffenen entscheidet, gerecht werden.