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In eigener Sache

Information des Geschäftsführenden GdP-Bundesvorstands: Klarstellung zum Artikel in der Neuen Presse (NP) am Donnerstag, 16. März 2017

Dortmund/Berlin.

Unter der Überschrift „Niedersächsischer GdP-Chef verschweigt Nebenjobs“ erschien am Donnerstagmorgen in der Neuen Presse (NP) in Hannover ein Artikel über die Funktionen des niedersächsischen GdP-Landesvorsitzenden und stellvertretenden GdP-Bundesvorsitzenden Dietmar Schilff in den Aufsichtsräten der Polizeiversicherungs- AG (PVAG) und der DGB Rechtsschutz GmbH. Diese Tätigkeiten sind weder geheim noch erzielt Dietmar Schilff daraus Aufsichtsratsvergütungen für sich persönlich.

Information als pdf-Download

Für alle Funktionsträger der GdP gilt, dass Aufsichtsratsvergütungen direkt und voll umfänglich an die Organisations- und Servicegesellschaft (OSG) der GdP gehen.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) vertritt die Rechtsauffassung, dass die Aufsichtsratsfunktionen in der DGB – Rechtsschutz GmbH und in der PVAG nicht anzeigepflichtig waren und sind, weil es sich hier um Funktionen in Organen von Selbsthilfeeinrichtungen für Beamtinnen und Beamte handelt.

Der Geschäftsführende Bundesvorstand der Gewerkschaft der Polizei (GdP)
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