In eigener Sache
Information des Geschäftsführenden GdP-Bundesvorstands: Klarstellung zum Artikel in der Neuen Presse (NP) am Donnerstag, 16. März 2017
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Für alle Funktionsträger der GdP gilt, dass Aufsichtsratsvergütungen direkt und voll umfänglich an die Organisations- und Servicegesellschaft (OSG) der GdP gehen.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) vertritt die Rechtsauffassung, dass die Aufsichtsratsfunktionen in der DGB – Rechtsschutz GmbH und in der PVAG nicht anzeigepflichtig waren und sind, weil es sich hier um Funktionen in Organen von Selbsthilfeeinrichtungen für Beamtinnen und Beamte handelt.
Der Geschäftsführende Bundesvorstand der Gewerkschaft der Polizei (GdP)
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) vertritt die Rechtsauffassung, dass die Aufsichtsratsfunktionen in der DGB – Rechtsschutz GmbH und in der PVAG nicht anzeigepflichtig waren und sind, weil es sich hier um Funktionen in Organen von Selbsthilfeeinrichtungen für Beamtinnen und Beamte handelt.
Der Geschäftsführende Bundesvorstand der Gewerkschaft der Polizei (GdP)