In eigener Sache
Transparenz bei Aufwandsentschädigung des GsV
Auf der Grundlage einer Beschlusslage des Landesvorstandes der GdP Niedersachsen wird den Mitgliedern des Geschäftsführenden Landesvorstandes (GsV) monatlich eine Aufwandsentschädigung gezahlt.
Dietmar Schilff als Landesvorsitzender bekommt von der GdP Niedersachsen monatlich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 470 EUR netto. Diese Zahlung ist eine Kompensation für den von ihm getätigten Aufwand für die ehrenamtliche politische Vertretung der GdP Niedersachsen und die Betreuung der Mitglieder der GdP.
Die anderen Mitglieder des GsV erhalten ebenfalls eine Entschädigung für den Mehraufwand, der durch die Erledigung der satzungsgemäßen Aufgaben entsteht, in Höhe von monatlich 270 EUR netto.
Diese Beträge sind im Haushalt der GdP Niedersachsen enthalten, werden mehrmals jährlich durch die Kassenprüfer überprüft, einmal jährlich durch den Beirat und alle vier Jahre durch den Landesdelegiertentag als höchstes Gremium der GdP Niedersachsen beschlossen.
Für ihren Mehraufwand durch die ehrenamtliche Tätigkeit auf Bundesebene erhalten die niedersächsischen Mitglieder im Geschäftsführenden Bundesvorstand ebenfalls eine Kompensation, die vom Bundesvorstand beschlossen wurde und der Kontrolle des Bundeskongresses unterliegt.
Dietmar Schilff als Landesvorsitzender bekommt von der GdP Niedersachsen monatlich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 470 EUR netto. Diese Zahlung ist eine Kompensation für den von ihm getätigten Aufwand für die ehrenamtliche politische Vertretung der GdP Niedersachsen und die Betreuung der Mitglieder der GdP.
Die anderen Mitglieder des GsV erhalten ebenfalls eine Entschädigung für den Mehraufwand, der durch die Erledigung der satzungsgemäßen Aufgaben entsteht, in Höhe von monatlich 270 EUR netto.
Diese Beträge sind im Haushalt der GdP Niedersachsen enthalten, werden mehrmals jährlich durch die Kassenprüfer überprüft, einmal jährlich durch den Beirat und alle vier Jahre durch den Landesdelegiertentag als höchstes Gremium der GdP Niedersachsen beschlossen.
Für ihren Mehraufwand durch die ehrenamtliche Tätigkeit auf Bundesebene erhalten die niedersächsischen Mitglieder im Geschäftsführenden Bundesvorstand ebenfalls eine Kompensation, die vom Bundesvorstand beschlossen wurde und der Kontrolle des Bundeskongresses unterliegt.