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Besoldungserhöhung zum 1. März 2021

Symbolbild: Avij, wiktionary.org
Symbolbild: Avij, wiktionary.org
Hannover.

Mit dem neuen Jahr ist die dritte und letzte Stufe des Tarifabschlusses von 2019 wirksam geworden. Während die Gehälter der Tarifbeschäftigten bereits zum 1. Januar 2021 gestiegen sind, folgt nun zum 1. März 2021 die entsprechende Besoldungs-erhöhung für die Beamten/-innen sowie für die Versorgungsempfänger/-innen (s. dazu auch GdP-Info v. 22.01.2021).

Dieses stufenweise Plus in Höhe von insgesamt 8 Prozent für alle Beschäftigten konnte nur durch gewerkschaftliche Verhandlungen, unterstützt durch Warnstreiks unserer tarifbeschäftigen Kolleginnen und Kollegen und durch gemeinsame Demonstrationen von Angestellten, Beamten/-innen und Ehemaligen erreicht werden!

Die Landesregierung hat diese verdiente Erhöhung zwar in der gleichen Gesamtsumme, aber - trotz unserer Intervention – nicht zeitgleich auf Besoldung und Versorgung übertragen, sondern zeitversetzt zum 1. März.
Die GdP wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Tarifabschlüsse zu spürbaren Einkommenserhöhungen führen und dass diese inhaltsgleich und zukünftig auch wieder zeitgleich auf die Besoldung und die Versorgung übertragen werden. Ebenso streitet die GdP weiter für mehr Wertschätzung und bessere Perspektiven aller Polizeibeschäftigten.

Wir rufen diejenigen, die noch kein Mitglied der GdP sind, dazu auf, der Solidargemeinschaft der GdP beizutreten. Denn nur gemeinsam gelingt es kraftvoll, die Bedingungen für die Polizeibeschäftigten zu verbessern.
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