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Polizeihaushalt 2022/2023

Polizeihauptpersonalrat: Kein Benehmen des Haushaltsplanentwurfes 2022/2023 für Stellenanmeldungen

Die Uniformjacke bleibt am Haken: Der PHPR befürchtet, dass zukünftig mehr Vollzugskräfte für Verwaltungsaufgaben eingesetzt werden müssen. Foto: ASf
Die Uniformjacke bleibt am Haken: Der PHPR befürchtet, dass zukünftig mehr Vollzugskräfte für Verwaltungsaufgaben eingesetzt werden müssen. Foto: ASf
Hannover.

Der Polizeihauptpersonalrat (PHPR) stellt Benehmen des Haushaltsplanentwurfes des Landespolizeipräsidiums (LPP) für die Stellenanmeldungen im Bereich der Polizei für den Haushalt 2022/2023 nicht her.

Das LPP hat dem PHPR die Stellenanmeldungen für die nächsten zwei Jahre übersandt und der PHPR hat sich auf seiner Sitzung am 13.04.2021 mit der Vorlage intensiv beschäftigt.

Gemäß § 75 I Nr. 6 Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz muss der PHPR bei der Stellenanmeldung für den Polizeihaushalt beteiligt werden, bzw. soll mit dem PHPR das Benehmen hergestellt werden. Demnach muss die jeweilige Dienststelle dem Personalrat vor Durchführung einer Maßnahme Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Sollte die Stellungnahme des Personalrates andere Auffassungen enthalten, als die der Dienststelle, so muss dies gemeinsam erörtert werden. Nach dem Austausch der Positionen kann die oberste Dienstbehörde dann allerdings unabhängig von der Position des PHPR dennoch endgültig entscheiden.

Der PHPR beim MI hat in seiner Sitzung am 13.04.2021 das Benehmen gem. § 75 I Nr. 6 zu der Stellenanmeldung nicht hergestellt.

Der Vorsitzende des PHPR, Martin Hellweg, hat in seiner Stellungnahme, der die Mitglieder des Gremiums gefolgt sind, insbesondere die globale Minderausgabe für den Polizeihaushaltes, die durch das Kabinett festgelegt wurde, kritisiert. Mit diesem Beschluss, mit dem die Polizei rund 160 Vollzeiteinheiten (VZE) einsparen soll, wird im Besonderen der Tarifbereich belastet. Als Folge würden zukünftig damit wieder mehr Vollzugskräfte für Verwaltungsaufgaben eingesetzt.

Mit diesem Kabinettsbeschluss wird deutlich, dass das Land tatsächlich bei der Anzahl der Beschäftigten der Polizei sparen will, was absolut konträr zu der konkreten Aufgabenvielfalt steht.

Die Reduzierung der Wartezeiten nach A 10 auf deutlich unter 10 Jahren sowie die Einstellung von erheblich mehr Personal, wie in der Koalitionsvereinbarung von SPD und CDU nachzulesen ist, ist mit den derzeitigen Vorstellungen zum Polizeihaushalt bis zum Ende der Legislaturperiode jedenfalls absolut nicht zu realisieren.

GdP Landesvorsitzender Dietmar Schilff: "Wir begrüßen als GdP ausdrücklich die Entscheidung des PHPR. Sie spiegelt unsere jahrelange Position wider und ist ein deutliches Signal der obersten Personalvertretung der Polizei, an das Polizeimanagement und insbesondere an die Politik. So jedenfalls ist die Arbeit der Polizei durch die Beschäftigten, die jeden Tag und jede Nacht alles für die Bevölkerung und für ein friedliches Miteinander geben, nicht zufriedenstellend zu schaffen."
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