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Corona als Arbeitsunfall?

Foto: Tim Reckmann, pixelio.de
Foto: Tim Reckmann, pixelio.de
Hannover.

Ergänzend zu unserer Information bezüglich einer möglichen Anerkennung von COVID-19-Infektionen als Dienstunfall für Beamtinnen und Beamte (siehe Information vom 23. Mai) möchten wir auch auf die Möglichkeiten für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hinweisen.

Grundsätzlich wichtig zu wissen ist, dass die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung bei Arbeitsunfällen über die der gesetzlichen Krankenkassen hinausgehen. Darum rät der DGB dazu, im Falle einer COVID-19-Infektion, die auf der Arbeit oder dem Weg dorthin erfolgt ist, diese in jedem Fall dem Arbeitgeber als Arbeits-, oder Wegeunfall, beziehungsweise als Berufskrankheit, anzuzeigen. Auch eine direkte Meldung an den zuständigen Unfallversicherungsträger ist möglich.

Gerade bei der Polizei gibt es bei verschiedenen Tätigkeiten immer wieder Situationen, in denen die Gefahr, sich mit COVID-19 zu infizieren, besonders hoch ist. Je nach Arbeitsumfeld ist eine Anerkennung als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall möglich. Die Entscheidung erfolgt nach Einzelfall-Prüfung durch den zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (wie bei anderen Unfallanzeigen oder Anzeigen auf Berufskrankheit auch).

Alle Informationen zu diesem Thema und dem Vorgehen hat der
DGB auf seiner Webseite zusammengefasst.

Bei weiteren Fragen sind wir für euch da! Bleibt gesund!
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