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GdP schreibt Finanz- und Innenminister zur Übernahme des Tarifabschlusses für Versorgungsempfänger/-innen an

Bei den Tarifverhandlungen Ende 2021 für den öffentlichen Dienst der Länder wurde ein Abschluss erzielt, der von Anfang an mit gemischten Gefühlen verbunden war. Die vereinbarte Einmalzahlung in Höhe von 1300 Euro, die einen Teil des Tarifabschlusses ausmacht, soll nämlich nur den aktiven Beschäftigten gezahlt werden und nicht den Versorgungsempfänger/innen.

Die diesbezügliche Kritik hat der GdP-Landesvorsitzende Dietmar Schilff, auch im Namen der anderen Gewerkschaften, bereits bei einem Gespräch am 08.12.2021 dem Finanzminister übermittelt. Es könne nicht sein, so Dietmar Schilff, dass die Versorgungsempfänger/-innen keinen Ausgleich erhalten sollen, auch in Anbetracht der hohen Inflationsrate. Dies sei außerdem aufgrund des Alimentationsprinzips notwendig.

Die GdP Niedersachsen brachte dieses Thema auch auf die Tagesordnung der Videokonferenz des Bundesvorstandes am 08.02.2022. Der Bundesvorstand fasste daraufhin den Beschluss, dass die GdP-Landesbezirke ihre Finanz- und Innenminister sowie der GdP-Bundesvorsitzende Oliver Malchow die Vorsitzenden der Finanz- und Innenministerkonferenz anschreiben und nochmals eine Einmalzahlung für die Versorgungsempfänger/-innen einfordern, orientiert an dem für den Aktivenbereich vereinbarten Betrag.

Die Gründe dafür sind heute noch nachvollziehbarer als im November/Dezember 2021, da die Inflation voraussichtlich doch längere Zeit auf hohem Niveau bleiben wird und die Lebenshaltungs- und insbesondere die Energiekosten erheblich ansteigen. Diese Sichtweise hat Finanzminister Hilbers in einem Gespräch mit dem GdP-Landesvorsitzenden Dietmar Schilff am 01.02.2022 im Übrigen auch bestätigt. Die Zahlen würden dies entgegen der bisherigen Daten bestätigen, so Hilbers.

Die GdP Niedersachsen hat am 14.02.2022 Finanzminister Hilbers und Innenminister Pistorius angeschrieben und eine finanzielle Kompensation für Versorgungsempfänger/-innen für den Zeitraum bis zur linearen Erhöhung zum 01.12.2022 gefordert. Mit den Fraktionen im niedersächsischen Landtag wird die GdP diesbezüglich ebenfalls weitere Gespräche führen.

„Es geht um Wertschätzung, es geht um Solidarität und insbesondere geht es auch um das Prinzip einer angemessenen Alimentation für Aktive und ebenso für unsere pensionierten Kollegen/-innen“, so Dietmar Schilff.


Zur Erinnerung: Die Arbeitgeberseite hat einen Angriff auf den Arbeitsvorgang gestartet und damit auf das gesamte Eingruppierungssystem. Dies hätte erhebliche Einschnitte für viele Kollegen/-innen bedeutet. Dieser Angriff konnte auch aufgrund der Demonstrationen der Gewerkschaften abgewendet werden. Daneben hatten die Arbeitgeber wieder einmal bis zum letzten Termin kein Angebot übermittelt, was mit Wertschätzung gegenüber der schwierigen Arbeit für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes nichts zu tun hat. Dennoch wurde im Endeffekt ein Tarifabschluss erzielt. Dieser Abschluss ist erst einmal grundsätzlich nur für alle Tarifbeschäftigten bindend.

Die Gewerkschaften fordern immer die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung auf den Beamten-/ und Versorgungsbereich, darüber entscheidet aber jedes Land eigenverantwortlich. Im Vorfeld der Beschlusslage des Landtages gibt es grundsätzlich immer Gespräche zwischen den Gewerkschaften und der Politik des jeweiligen Landes.

Bereits ein paar Tage nach dem Tarifabschluss fand am 08.12.2022 das Gespräch mit Finanzminister Hilbers statt. Die tabellenwirksame Erhöhung i.H.v. 2,8 % zum 01.12.2022 soll nach diesem Gespräch auch auf den Beamten- und Versorgungsbereich in Niedersachsen übernommen werden. Hierzu ist noch ein Beschluss des Landtages notwendig.

Ebenfalls wurde bei dem Tarifabschluss eine Einmalzahlung von 1300 Euro netto zum 01.03.2022 beschlossen, die aufgrund der Gespräche der Gewerkschaften mit Finanzminister Hilbers und weiteren Politikern/-innen von SPD, CDU, GRÜNEN und FDP, auf den Beamtenbereich in Niedersachsen übernommen wird. Hierzu gab es bereits einen Landtagsbeschluss. Allerdings beinhaltet dieser Beschluss nur den aktiven Bereich und nicht die Versorgungsempfänger/-innen.
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