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Änderung der Niedersächsischen Beihilfeverordnung

Bild: GdP
Bild: GdP
Hannover.

Die GdP Niedersachsen begrüßt die Änderung der Niedersächsischen Beihilfeverordnung, die die Landesregierung jüngst beschlossen hat. Laut Mitteilung der Staatskanzlei von Mittwoch, dem 14. Juni, bedeutet diese verschiedene Verbesserungen bei der Beihilfe.

Ein Beispiel ist die dauerhafte Übernahme der Kosten der Grippeschutzimpfung. Nachdem die GdP vor zwei Jahren kritisiert hatte, dass die Heilfürsorge nur die Hälfte davon übernimmt, war die vollständige Übernahme zunächst im Rahmen einer Vorgriffsregelung erfolgt, die nun verstetigt wurde.

Weitere Verbesserungen betreffen Bereiche der ambulanten Psychotherapie und der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase. Außerdem wurden Regelungen zur Beihilfefähigkeit in Bezug auf stationäre Behandlungen in privaten Kliniken und für Rehabilitationsmaßnahmen sowie für ambulante Kurzzeittherapie neu getroffen. Die Regelung, dass eine Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Behandlungen durch nahe Angehörige ausgeschlossen ist, wurde ersatzlos gestrichen.
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