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GdP Niedersachsen unterstützt Forderung nach zweckgebundener Verwendung abgeschöpfter Finanzmittel

Symbolfoto: Andreas Hermsdorf, pixelio.de
Symbolfoto: Andreas Hermsdorf, pixelio.de

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Niedersachsen unterstützt die Forderung von Alexander Saade (SPD), dass beschlagnahmte Gelder direkt den Strafverfolgungsbehörden zugewiesen werden. Die GdP betont, dass die Vermögensabschöpfung ein wichtiges Instrument im Kampf gegen organisierte Kriminalität ist, das nur durch intensive polizeiliche Ermittlungen ermöglicht wird.

Zwar können Kosten, die durch die Ermittlungen gegen organisierte Kriminalität anfallen, im Falle einer Verurteilung durch Staatsanwaltschaft und Gericht beigetrieben werden, diese fließen derzeit aber nicht an die investierende Dienststelle.

Kevin Komolka, Landesvorsitzender der GdP Niedersachsen kritisiert dies: „Die Polizei trägt allein die Kosten für Aus- und Fortbildung sowie für die ermittelnden Beamtinnen und Beamten, während bei erfolgreichen Vermögensabschöpfungen der abgeschöpfte Betrag in den Landesetat fließt. Mit der finanziellen Beteiligung der Polizei an den abgeschöpften Gewinnen könnte man eine Win-Win-Situation schaffen: Eine Investition in die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger und eine zusätzliche Motivation für die engagierten Kolleginnen und Kollegen.“

So stelle die finanzielle Beteiligung der Polizei an abgeschöpften Gewinnen eine sinnvolle Investition in die Bekämpfung der Kriminalität dar, da die gezielte Verwendung der Mittel eine Weiterentwicklung der polizeilichen Maßnahmen ermögliche. In Anbetracht der vielfältigen und schnell voranschreitenden Herausforderungen, die gerade die organisierte Kriminalität für die Polizei bedeutet, sei dies ein richtiger Schritt, den die GdP bereits seit langem fordert.

Das Beispiel Baden-Württemberg, einem Vorreiter in der Vermögensermittlung, zeigt bereits, dass diese finanzielle Beteiligung erfolgreich praktiziert werden kann.
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