Zum Inhalt wechseln

Fahrradleasingmodell: Bald freie Fahrt fürs Jobrad?

Die GdP begrüßt das Ziel der Landesregierung den Ausbau der klimaneutralen Mobilität im Besoldungsgesetz zu verankern. Danach sollen Beamtinnen und Beamte ein steuerfreies Fahrradleasingmodell nutzen können. Für die Tarifbeschäftigten muss dies erst mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) tarifvertraglich verhandelt werden.

Das geplante Leasingmodell im Wege der Entgeltumwandlung bedeutet, dass interessierte Beamtinnen und Beamte bei Fahrradanbietern, mit denen das Land einen entsprechenden Vertrag schließt, Räder beziehen und auch privat nutzen können. Die zu erbringenden Leasingraten werden von der Besoldung einbehalten und sind steuerfrei.

Die Regelung soll durch den Landtag im Niedersächsischen Besoldungsgesetz verankert werden.

Nicht davon betroffen sind allerdings die Tarifbeschäftigten, da es für sie einer Regelung durch die Tarifparteien im Tarifvertrag bedarf, um die Entgeltumwandlung möglich zu machen.  

Andreas Kauß, stellv. Landesvorsitzender der GdP Niedersachsen, begrüßt die Ankündigung: „Wir erwarten, dass sich das Land in der TdL dafür einsetzt, dass auch die Tarifbeschäftigten von einem solchen Angebot Gebrauch machen können. Der Ausbau der klimaneutralen Mobilität durch steuerliche Förderung von Dienstfahrräder ist ein wichtiger Schritt, der allerdings für alle Beschäftigten des Landes gegangen werden muss. Wir hoffen, bald viele Jobräder auf den Straßen Niedersachsens sehen zu können.“

This link is for the Robots and should not be seen.