Pressemitteilung vom 27.02.2018
GdP: Dieselfahrverbote – wer kontrolliert?
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Niedersachsen macht deutlich, dass die Überwachung und Kontrolle des Fahrverbotes keine originäre Aufgabe für die Polizei ist. Vielmehr sind Städte und Gemeinden in der Verantwortung.
Das Aufgabenspektrum der Polizei ist schon derart vielfältig, dass die Überwachung eines Verbotes nicht kontinuierlich durch die Polizei erfolgen kann. Auch im Hinblick auf die Personalstärke ist es nicht möglich, noch weitere zusätzliche Aufgaben zu übernehmen.
Das Aufgabenspektrum der Polizei ist schon derart vielfältig, dass die Überwachung eines Verbotes nicht kontinuierlich durch die Polizei erfolgen kann. Auch im Hinblick auf die Personalstärke ist es nicht möglich, noch weitere zusätzliche Aufgaben zu übernehmen.