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Landesjournal Niedersachsen August 2006 - FÖDERALISMUSREFORM: Laufbahn-, Besoldungs- und Beamtenversorgungsrecht regelt Niedersachsen zukünftig allein

Am 30.06.2006 hat der Deutsche Bundestag und am 07.07.2006 hat der Deutsche Bundesrat über die Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung (Föderalismusreform) entschieden.


Bernhard Witthaut, Landesvorsitzender der GdP-Niedersachsen
Neben den vielfältigen Änderungen der Kompetenzen werden für die Beschäftigten im Beamtenbereich nunmehr die Landesparlamentarier verantwortlich sein. Laufbahnrecht, Besoldungsrecht und das Beamtenversorgungsrecht geht so in die Zuständigkeit der Länder über. Der Ministerpräsident hat es immer schon so formuliert: „Ich bin für meine Beschäftigten verantwortlich, also will ich auch über ihr Schicksal entscheiden.“
In dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der einheitlichen Grundlagen des Beamtenrechtes in den Ländern ist in Artikel 1 das Gesetz zur Regelung des Statusrechtes der Beamtinnen und Beamten in den Ländern eingebunden. Nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 Grundgesetz hat der Bund nunmehr die Kompetenz zur Regelung der Statusrechte und –pflichten der Angehörigen des öffentlichen Dienstes, mit Ausnahme der Bereiche Laufbahnen, Besoldung und Versorgung.
 
Im Einzelnen bedeutet es für das Laufbahnrecht:
  • Das starre Laufbahnprinzip wird schlichtweg aufgehoben
  • einfacher, mittlerer, gehobener und höherer Dienst werden der Vergangenheit angehören
  • die Einstiegsebenen richten sich nach der Vorbildung unter Einbeziehung der neuen Bildungsabschlüsse Master und Bachelor

Im Einzelnen bedeutet es für das Besoldungsrecht:
Die Länder sind zuständig für:
  • die Bewertung der Funktionen
  • die Grundgehälter (Eingangsstufen, Steigungsstufen)
  • die Leistungsbezahlung
  • die Stellenzulagen
  • die Erschwerniszulagen
  • die Besoldungsanpassungen


Im Einzelnen bedeutet es für die Beamtenversorgung:
Die Länder sind zuständig für
  • die ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge
  • die ruhegehaltsfähige Dienstzeit
  • den jährlichen Steigerungssatz
  • die Mindestversorgung
  • die Dienstunfallfürsorge
  • die Versorgungsabschlagsregelung
  • die Höhe der Versorgungsrücklage
  • den Versorgungsfonds


Im Einzelnen bedeutet es für das Statusrecht – und nur hier ist eine konkurrierende Gesetzgebung des Bundes gegeben – dass damit eine einheitliche Festlegung für alle Landes- und Kommunalbeamtinnen und -beamten erfolgt für
  • Wesen, Voraussetzungen, Rechtsform der Begründung, Arten, Dauer sowie Nichtigkeits- und Rücknahmegründe des Beamtenverhältnisses
  • Abordnungen und Versetzungen zwischen den Ländern und zwischen Bund und Ländern
  • Voraussetzungen und Formen der Beendigung des Beamtenverhältnisses (vor allem Tod, Entlassung, Verlust der Beamtenrechte, Entfernung aus dem Dienst nach dem Disziplinarrecht
  • Status prägende Pflichten der Beamtinnen und Beamten und Folgen der Nichterfüllung
  • wesentliche Rechte der Beamtinnen und Beamten
  • Bestimmung der Dienstherrenfähigkeit
  • Spannungs- und Verteidigungsfall und
  • Verwendung im Ausland


Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
am 17.05.2006 hat zu diesem Vorhaben eine Anhörung so genannter Experten stattgefunden. Wir als Gewerkschaften (DGB und DBB als Dachorganisationen) sind nicht gehört worden. Das wollte die Politik nicht, da sie genau weiß, dass auf diesem Wege in allen Ländern und auf der Bundesebene nun eigene Strukturen eingerichtet werden. Diese stellen keine Verwaltungsmodernisierung dar, sondern münden in Kleinstaaterei. Ein massiver Bürokratieaufbau ist die Folge und sie wird den Steuerzahler erneut und zusätzlich belasten. Und dies, obwohl das Land Niedersachsen 6.473 Stellen einsparen will.
Auch wir Gewerkschaften werden uns umstellen müssen. Wir Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes haben eine neue Ausgangsbasis, auf der wir unsere Zusammenarbeit aufbauen müssen. Wir sollten alle daran denken, dass eine weitere Aufsplitterung der Berufsgruppen untereinander nur für den Dienstherrn / Arbeitgeber Vorteile haben, nicht aber für uns. Er kann nach dem Motto „teile und herrsche“ verfahren und spielt uns gegeneinander aus. Es kommt mehr denn je darauf an, geschlossen, gemeinsam gegen diese fragwürdigen Ziele der Landesregierung vorzugehen. Je mehr wir sind und je geschlossener wir auftreten, desto besser wird das Ergebnis sein.
B.W.


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