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Landesjournal Niedersachsen November 2006 - STELLENSTRUKTUR Hebungsprogramm für Schutz- und Kriminalpolizei und Polizeiverwaltung

Die rigiden Sparmaßnahmen der Landesregierung auf Kosten der Beschäftigten treten immer deutlicher zu Tage. Es gibt immer längere Wartezeiten bis zur nächsten Beförderung. Für die Verwaltungsbeamtinnen und –beamten im Verwaltungsbereich sind mittlerweile sogar in der Besoldungsgruppe (BesGr) A7 und A8 Wartezeiten von bis zu 20 Jahren keine Ausnahme mehr.

 



Bernhard Witthaut, Landesvorsitzender der GdP-Niedersachsen
Dazu kommt noch, dass gerade für diese Kolleginnen und Kollegen aufgrund der erfolgten Stellenplanumwandlungen für die Exekutive eine Nutzung des so genannten Gleitvermerkes nicht mehr möglich ist. Es tritt nur dann noch eine Veränderung im Stellenkegel ein, wenn aus dem Bereich der VerwaltungsbeamtInnen jemand in den Ruhestand versetzt wird, oder aufgrund anderer Gründe vorzeitig aus dem Dienst ausscheidet.

Wartezeiten für die Exekutive im Bereich der BesGr von A9 nach A10 liegen z. Z. durchschnittlich bei sieben Jahren, von A10 nach A11 bei mehr als 15 Jahren. Bei einer Übertragung eines Dienstpostens der BesGr A12 oder A13 beträgt die Wartezeit zumindest auch vier Jahre, teilweise erheblich länger. Das von vielen Politikern, aber auch von Dienstvorgesetzten, immer wieder gepriesene Leistungsprinzip wird hier von unserem politischen Dienstherrn mit Füßen getreten.

 
Für die Jahre 2009 und 2010 hat die Landesregierung beschlossen, dass alle Polizeibeamtinnen und -beamten ein bzw. zwei Jahre länger arbeiten müssen. Damit werden Beförderungschancen noch weiter nach hinten geschoben. Auch das dann angekündigte Hebungsprogramm von 150 Hebungen nach BesGr A11 und 200 Hebungen nach A10 hilft nicht weiter, weil die Zahl der Pensionierungen sich in 2009 um ein Jahr und dann ab 2010 jeweils um zwei Jahre hinausschiebt.

Mittlerweile hat diese Situation bereits zu heftigen Auswirkungen im dienstlichen Bereich geführt. Polizeioberkommissare bewerben sich schon gar nicht mehr auf einen ausgeschriebenen Dienstposten der BesGr A11. Das geschieht mit folgender Begründung: „In meiner PI oder in meiner PD werden in den kommenden Jahren zwar einige Stellen frei, aber aufgrund der Altersstruktur und der Beurteilungen werde ich frühestens in zehn Jahren befördert. Warum soll ich mich bewerben, wenn ich zwar die Arbeit mache und den Ärger habe, aber nicht entsprechend bezahlt werde.“ Dies gilt auch für Hauptkommissare, die einen 12er oder 13er Dienstposten anstreben.

Losgelöst von der Stellenplanobergrenzenregelung in Niedersachsen fordert die GdP deshalb: Ein durchgeschlüsseltes Hebungsprogramm für den Bereich Schutz- und Kriminalpolizei. Orientiert am Stellenplan 2006 der Polizei ergäbe sich z. B. folgendes Bild:

  • Im Bereich A13 sind für die Schutz- und Kriminalpolizei 336 Planstellen und 420 Dienstpostenbewertungen vorhanden. Somit fehlen 84 Planstellen A 13. Im Bereich A12 sind für die Schutz- und Kriminalpolizei 769 Planstellen und 1120 Dienstpostenbewertungen vorhanden. Es fehlen also in diesem Bereich 351 Planstellen.
  • Das noch größere Problem ist allerdings im Bereich des sachbearbeitenden Dienstes von A9 bis A11 festzustellen. Die Beförderungswartezeiten verschlechtern sich zusätzlich durch die Lebensarbeitszeitverlängerung dramatisch. Deshalb ist neben der Zurverfü gungstellung von oben genannten Planstellen im Bereich A12/A13 eine Erhöhung der Planstellen von A9 nach A10 sowie von A10 nach A11 erforderlich.
  • Nach unseren Berechnungen würde ein Volumen – über fünf Jahre verteilt – von jährlich zwei Mio. Euro ausreichen, um die Stehzeiten in den BesGr A9/A10/A11 erheblich zu verkürzen. Dies könnte ein Schritt sein, um mittelfristig endlich eine Situation herbeizuführen, die Motivation fördert, die Leistungsanreize schafft, Leistung belohnt und so auch zu mehr Zufriedenheit führen würde. Langfristig fordern wir eine neue Bewertung der polizeilichen Arbeit.
  • Außerdem kann es noch unserer Einschätzung nicht richtig sein, dass es auch im höheren Dienst derzeit keine Entwicklungsmöglichkeiten gibt.
  • Für unsere Kolleginnen und Kollegen in der Polizeiverwaltung gibt es einen starken Nachholbedarf für die Beförderungsmöglichkeiten der BesGr A7 und A8. Wenn wir sie in das zuvor skizzierte Hebungsprogramm mit einbeziehen, wird sicherlich die Nutzung einiger Stellen für sie von allen akzeptiert. Wenn es hierfür einen politischen Willen gibt, könnte es ohne Schwierigkeiten umgesetzt werden.
  • Während seiner Sommerbereisung verkündete Innenminister Schünemann die These, Anwärter zukünftig nach ihrer Ausbildung für drei Jahre aus A8 zu bezahlen und sie dann quasi abgesichert aus A9 zu besolden. Aus den dadurch eingesparten Beträgen will er dann Beförderungen nach A10 und höher finanzieren. Das hört sich gut an, aber es bedeutet eine Änderung der Bewertung polizeilicher Arbeit. Damit würden auch die Kritiker der zweigeteilten Laufbahn wieder aus der Deckung kommen. Auch das Argument, „die Neuen würden schließlich schon wissen, auf was sie sich einlassen und eine Bezahlung aus A8 ist ja auch o.k.“, zählt nicht. Wir haben den gegen die Beschäftigten des Landes Niedersachsen gerichteten Sparkurs dieser Regierung nicht vergessen: Streichung Urlaubs- und Weihnachtsgeld usw. usw. Deshalb, Herr Minister: Hände weg von diesen Überlegungen, es schadet der Polizei auf Dauer mehr als dass es hilft.

Ein Hebungsprogramm ist die richtige Antwort. Und es ist finanzierbar.


Bernhard Witthaut

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