CDU- und FDP-Fraktionen im Niedersächsischen Landtag stimmen gegen Antrag zum Ausbau der Mitbestimmung im Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz
Aus dem Antrag:
„Das Niedersächsische Personalvertretungsgesetz wurde zuletzt 2007 geändert. Seither wurden weitreichende Strukturreformen, Aufgabenverlagerungen und Aufgaben-veränderungen des öffentlichen Dienstes in Niedersachsen vorgenommen, ohne gleichzeitig eine zeitgemäße Weiterentwicklung des Landespersonal-vertretungsgesetzes vorzunehmen. Es ist nunmehr dringend notwendig, die Arbeitsbedingungen der Personalvertretungen zeitgemäß zu gestalten und damit deutlich zu verbessern. Dem soll durch eine notwendige und sinnvolle Novellierung des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes Rechnung getragen werden.“
„Das Niedersächsische Personalvertretungsgesetz wurde zuletzt 2007 geändert. Seither wurden weitreichende Strukturreformen, Aufgabenverlagerungen und Aufgaben-veränderungen des öffentlichen Dienstes in Niedersachsen vorgenommen, ohne gleichzeitig eine zeitgemäße Weiterentwicklung des Landespersonal-vertretungsgesetzes vorzunehmen. Es ist nunmehr dringend notwendig, die Arbeitsbedingungen der Personalvertretungen zeitgemäß zu gestalten und damit deutlich zu verbessern. Dem soll durch eine notwendige und sinnvolle Novellierung des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes Rechnung getragen werden.“
Bei dem SPD-Antrag geht es konkret um
- Erweiterung der Mitbestimmungsrechte
- Beteiligung in wirtschaftlichen Angelegenheiten
- Stärkung der Personalvertretungen in den Dienststellen
- - Stärkung der Jugendvertretung.