Neue Uniform
Ärgern und kein Ende in Sicht?
Und jetzt der Ärger mit dem Bekleidungsgeld.
Bei der Einführung der neuen Uniform wurde durch ein Umlageverfahren festgelegt, dass in einem 5-Jahreszeitraum die finanzielle Ausstattung der virtuellen Bekleidungskonten jedes Einzelnen von 200 € auf 100 € halbiert wird, da die Grundausstattung der neuen Uniform ca. 500 € kosten sollte. Die tatsächlichen Kosten waren jedoch ca. 100 € geringer als angenommen. Bereits am 12.01.2006 hat die GdP Nds. über diese Problematik berichtet und schon damals die Forderung erhoben, dass die „zu viel abgezogenen 100 €“ wieder dem persönlichen Bekleidungskonto gutzuschreiben sind. Im Frühjahr 2007 hatte es eine erneute Nachfrage beim LPPBK zu diesem Thema gegeben. Antwort: „Nach Abschluss der landesweiten Ausstattung soll entschieden werden, wie mit dem „Mehrabzug“ umgegangen werden soll.“ Was uns jetzt allerdings das Referat 26 als Antwort liefert, lässt jedem Polizeibeamten/Polizeibeamtin die Zornesröte ins Gesicht schießen. Mit rechnerischen Taschenspielertricks wird versucht, uns weißzumachen, dass wir durch günstigeren Einkauf bereits bessergestellt wurden und somit eigentlich gar keine Rückforderung geltend machen können, bzw. nur noch 40,00 € vom Mehrabzug. Glaubt man im Ref. 26, wir wollten vom Bekleidungsgeld unseren Urlaub bezahlen? Nein, die Kolleginnen und Kollegen brauchen dringend das Geld, um sich Uniformteile zu beschaffen. Im LPPBK sollte man zur Kenntnis nehmen, dass mit der Grundausstattung keinesfalls dafür gesorgt ist, genügend Uniformen zum wechseln zu haben.
500,00 € eingesammelt – 400,00 € in Form von Uniformen verteilt =
100,00 € müssen gutgeschrieben werden!!!