GdP-News vom 02.09.2014
Nutzung von Dienstwagen in der Polizei – Unsägliche Debatte endlich beenden!
In dem Brief vom 30.07.2014 an den Innenminister weist Dietmar Schilff auf die derzeit völlig unklare rechtliche Situation hin, die eine unangreifbare Nutzung und deren Grenzen nicht hinreichend definiert. Mit der Einleitung von Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen in den vergangenen Monaten und dem damit erhobenen Verdacht der Untreue ist eine fragwürdige Diskussion entstanden, die konträr zu dem Erfordernis von Dienstfahrten ist. Hinzu kommt, dass die Betroffenen durch die Vorwürfe und die teilweise unangebrachte Debattenführung einiger Politiker beschädigt werden. Die GdP fordert eine Rückkehr zur sachorientierten Diskussion.
Der GdP-Landesvorsitzende hat den Innenminister deshalb schriftlich aufgefordert, die Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen auf die tatsächliche Praxis bezogen klarzustellen.
Dietmar Schilff: „Es ist nicht akzeptabel, dass Kolleginnen und Kollegen, die im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgabenwahrnehmung Dienstfahrzeuge verwenden, jederzeit Gefahr laufen, sich dienst- oder strafrechtlich angreifbar zu machen, weil unklar ist, in welchem Umfang die Nutzung regelkonform ist.“
Die GdP stellt in diesem Zusammenhang allerdings auch klar, dass Vorwürfen der eventuellen missbräuchlichen Nutzung selbstverständlich nachgegangen und Verstöße geahndet werden müssen.
Der GdP-Landesvorsitzende hat den Innenminister deshalb schriftlich aufgefordert, die Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen auf die tatsächliche Praxis bezogen klarzustellen.
Dietmar Schilff: „Es ist nicht akzeptabel, dass Kolleginnen und Kollegen, die im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgabenwahrnehmung Dienstfahrzeuge verwenden, jederzeit Gefahr laufen, sich dienst- oder strafrechtlich angreifbar zu machen, weil unklar ist, in welchem Umfang die Nutzung regelkonform ist.“
Die GdP stellt in diesem Zusammenhang allerdings auch klar, dass Vorwürfen der eventuellen missbräuchlichen Nutzung selbstverständlich nachgegangen und Verstöße geahndet werden müssen.