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Landesjournal Niedersachsen April 2010 - TARIFRUNDE BUND/KOMMUNEN Tarifverhandlungen beendet: Kein überragendes Ergebnis, aber auch keine Nullrunde

Am 28. Februar 2010 wurde die Tarifverhandlung für den öffentlichen Dienst - Bund und Kommunen - mit einer Einigung beendet. Mit Einführung des TVöD (Bund und Kommunen) 2005 und dem Abschluss des TV-L (Bundesländer) werden nun, je nach Vertragslaufzeit, jährlich Tarifverhandlungen geführt. Diesmal für den Bereich des Bundes und der Kommunen (TVöD). Da nach drei Verhandlungsrunden im Januar bis Februar 2010 keine Einigung zustande kam, wurden Dr. h.c. Herbert Schmalstieg für die Arbeitnehmerseite sowie Prof. Dr. h.c. Georg Milbradt für die Arbeitgeberseite als Schlichter berufen.

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Gustav Volk,
Vorsitzender der Tarifkommission
GdP Niedersachsen
Foto: Robra

Als Mitglied der Großen Tarifkommission der GdP auf Bundesebene habe ich an den Tarifverhandlungen teilnehmen können. Auf Seiten der Arbeitgeber wurden, so hörte man, heftige Diskussionen über die einzelnen Verhandlungspunkte geführt. Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) bestand auf die leistungsorientierte Bezahlung, was die Verhandlungsführer des Bundes jedoch gelassener sahen.

 
 
 
      Das vorliegende Schlichtungsergebnis war nur als Gesamtpaket zu verhandeln.
Auf Grundlage des Schlichterspruches wurde dann am 27.–28. Februar 2010 weiterverhandelt und es kam zu folgender Einigung:

1. Lineare Erhöhung

Die Tabellenentgelte (einschließlich der Beträge aus einer individuellen Zwischenstufe und aus einer individuellen Endstufe sowie der Tabellenwerte für die Entgeltgruppen 2 Ü und 15 Ü) werden

- ab 1. Januar 2010 um 1,2 v.H.,

- ab 1. Januar 2011 um weitere 0,6 v.H. und

- ab 1. August 2011 um weitere 0,5 v.H.

erhöht.

2. Soziale Komponente

Im Januar 2011 erhalten die Beschäftigten als soziale Komponente eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 240 Euro.

Teilzeitbeschäftigten wird die einmalige Sonderzahlung anteilig gezahlt.

3. Erhöhung des Leistungsentgelts

Das Volumen für das Leistungsentgelt gemäß § 18 (VKA) Abs. 3 S. 1 TVöD erhöht sich

- für das Jahr 2010 von 1,0 v.H. auf 1,25 v.H.,

- für das Jahr 2011 von 1,25 v.H. auf 1,5 v.H.,

- für das Jahr 2012 von 1,5 v.H. auf 1,75 v.H. und

- für das Jahr 2013 von 1,75 v.H. auf 2,0 v.H.

Mindestlaufzeit

Die Mindestlaufzeit mit Ausnahme des Punktes 3. ist bis zum 29. Februar 2012.

Die Einigung zur Leistungsorientierten Bezahlung wurde lediglich für die Kommunen vereinbart. Beim Bund bleibt es bei der bisherigen Regelung.

Neben der Übernahme von Auszubildenden mit einer Abschlussnote von befriedigend und besser ist auch eine Prozessvereinbarung zur Erstellung einer Entgeltordnung beschrieben worden.

Als sehr kritischen Punkt dieses Tarifabschlusses möchte ich aber den Absatz über die Altersteilzeitregelung und Flexibilisierung der Altersgrenze beschreiben. Eine Forderung der Tarifrunde zum TVöD war die Fortführung der Altersteilzeit. Mit diesem Element haben wir als Gewerkschaft versucht, wieder mehr Berufseinsteiger zu gewinnen und älteren Kolleginnen und Kollegen eine Möglichkeit zum vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand zu ermöglichen.

Die bisherige Altersteilzeitregelung wurde mit einem Aufstockungsbetrag von 83% garantiert. Diese Regelung lief zum 31.12. 2009 aus.

Durch die jetzige Regelung wird ein Aufstockungsbetrag bis 70% des Bruttoeinkommens festgeschrieben. Das bedeutet eine Einbuße von 30%, ohne Frage nur noch eine Möglichkeit für Kolleginnen und Kollegen, die sich solch eine Einbuße leisten können.

Viel schwerwiegender erscheint mir aber die Möglichkeit zur Flexibilisierung der Altersgrenze. Damit können nun Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über die Regelaltersgrenze hinaus beschäftigt werden. Die Regelaltersgrenze für bis einschließlich 1946 geborene mit 65 Jahren, danach durch einen stufenweisen Anstieg mit 67 Jahren (ab dem Geburtsjahr 1964). Damit wird eine Lebensarbeitszeit von z. Zt. bis 67 und demnächst bis 69 möglich.

Derzeit bedeutet dies, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beginnend mit 63 Jahren jeweils zur Hälfte eine Teilrente und den anderen Teil des Entgeltes vom Arbeitgeber beziehen.

Die Frage nach Sinn oder Unsinn dieser Regelung mag jeder für sich beantworten.

Das Ergebnis ist sicher nicht zufrieden stellend, da aus gewerkschaftlicher Sicht einige „Kröten“ zu schlucken waren. Aber welche Alternative bleibt? Ein Erzwingungsstreik? Aber mal ehrlich: Wären Sie bereit gewesen, über Wochen zu streiken?

      Ausblick auf TV-L
Bezogen auf die Tarifverhandlungen für die Länder (TV-L), die im Januar 2011 beginnen werden, hat der vorliegende Tarifabschluss sicher richtungsweisenden Charakter. Allerdings werden uns bis dahin noch so manche schmerzliche Einschnitte erreichen, beispielsweise eine mögliche Gesundheitsreform mit Kopfpauschalen oder Zusatzbeiträgen zur Krankenversicherung.

Wer es bisher nicht erkannt hat, wird spätestens jetzt feststellen müssen, dass nicht große Lohnzuwächse, soziale Verbesserungen etc. das Ziel gewerkschaftlicher Aktivitäten bei Tarifverhandlungen sind, sondern eher die Abwehr oder der Ausgleich schmerzlicher Einschnitte. Allerdings können Gewerkschaften nur dann erfolgreich sein, wenn sie auch über den notwendigen Rückhalt – viele Mitglieder- verfügen.

Aber ohne Gewerkschaften gibt es gar keine Verhandlungen mehr, sondern nur noch Diktat.


Gustav Volk, Vorsitzender

der GdP–Tarifkommission Niedersachsen





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