Landesjournal Niedersachsen Dezember 2006 - POLIZEIEINSATZ: CASTOR 2006
- Der Ablauf
Am 10.11.2006 gegen 19.00 Uhr startete der mit 12 CASTOR-Behältern bestückte Zug in der Wiederaufbereitungsanlage in La Hague (Frankreich). Nach kleineren Störmanövern und kurzen Einsatz bedingten Stopps erreichte der Zug am 11.11. kurz nach 17.00 Uhr die deutsche Grenze. Auch in Deutschland kam es zu Störaktionen. Diese konzentrierten sich im Wesentlichen auf das Wendland. Am 12.11. kam der Zug mit mehrstündiger Verspätung, allerdings im Rahmen der polizeilichen Zeitplanung, gegen 16.00 Uhr in der Umladestation an. Am 13.11. nach Mitternacht war das Umladen auf die Straßentransporte abgeschlossen. Kurz vor 04.30 Uhr begann der Straßentransport. Um genau 06.08 Uhr durchfuhr der letzte LKW mit den hoch radioaktiven Behältern die stählernen Tore der Einfahrt zum so genannten Zwischenlager. Wieder war ein Gorleben-Einsatz für 9372 Einsatzkräfte der Polizei des Landes und ca. 7100 der Bundespolizeien zu Ende.
- Bereitschaftszeiten
Unmittelbar nach dem Einsatz 2005 kündigte die GdP die Einreichung von Musterklagen gegen diese Regelung an. In einer Vereinbarung mit dem Innenministerium konnte noch kurz vor dem CASTOR-Einsatz 2006 erreicht werden, dass der Ausgang des Verfahrens nicht nur auf das Jahr 2005, sondern auch auf 2006 und alle Einsatzkräfte auswirken wird. Die GdP geht fest von einem positiven Urteil im Sinne unserer Kolleginnen und Kollegen aus. Für den diesjährigen Einsatz will das Innenministerium die Bereitschaftszeiten zu 1/3 durch Freizeit ausgleichen. Eine neue Musterklage muss deswegen nicht geführt werden. Widersprüche gegen Kürzungen sind wegen der Vereinbarung mit dem Innenministerium ebenfalls nicht nötig.
- Unterbringung
Bisher wurden die Personalräte bei der Anrechnung von Bereitschaftsdiensten im Rahmen des CASTOR-Transportes nicht beteiligt. Die Fachkammer für Personalvertretungssachen des Verwaltungsgerichtes Lüneburg hat diese Praxis noch kurz vor dem diesjährigen CASTOR-Einsatz für rechtswidrig erklärt und der Polizeidirektion aufgegeben, bei der Anordnung von Bereitschaftsdienst im Rahmen des Gorleben-Einsatzes das Mitbestimmungsverfahren nach § 66, Abs. 1 Nr. 1a NPersVG durchzuführen. Diese Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
rf
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