Landesjournal Niedersachsen Februar 2021 - Leitartikel - Gesundheit ist und bleibt das Wichtigste – für die Gesellschaft und für die Polizei
In den vergangenen Monaten gab es drei zentrale Gesundheitsthemen, für die sich die GdP starkgemacht hat:
Der Punkt, der bereits am längsten auf der Agenda steht, konnte leider immer noch nicht abgeschlossen werden: Mit der Änderung der Heilfürsorgebestimmungen im Oktober 2020 wurde die Hälfte der Kosten für Grippeschutzimpfungen auf die Beschäftigten übertragen. Während das Innenministerium die GdP-Position vertritt, dass dies auch im Vergleich mit den Kosten für Beihilfeberechtigte nicht akzeptabel ist, liegt die finale Entscheidung beim Finanzministerium. Dessen Argumentation ist nicht nachvollziehbar und aus unserer Bewertung schlicht falsch, weshalb wir hier aktiv bleiben und unsere Forderung, dass die Kosten der Impfungen für alle Polizeibeschäftigten vollständig übernommen werden müssen, weiter bekräftigen. Klar ist: Hier muss dringend eine Lösung her!
Der zweite Schwerpunkt betrifft die Priorisierung der Beamtinnen und Beamten bei der Versorgung mit einem COVID-19-Impfstoff. Im Vorfeld der Innenministerkonferenz haben wir verdeutlicht: Wer jeden Tag bei seinem alltäglichen Dienst mit Menschen zu tun hat, die sich teilweise bewusst und offensiv über die Schutzmaßnahmen hinwegsetzen, wer bei Festnahmen immer wieder direkten körperlichen Kontakt zu Menschen hat, wer konsequent im Gespräch mit Bürgerinnen und Bürgern ist und dabei eine Aufgabe erfüllt, die essenziell ist, um die gesamte Bevölkerung zu schützen, ist einem besonderen Infektionsrisiko ausgesetzt und muss demnach auch besonders geschützt werden. Zum einen, weil die Polizei mit einem erhöhten Krankenstand ihre systemrelevanten Aufgaben nicht mehr wahrnehmen kann. Zum anderen aber auch, weil es notwendig ist, dass die Kolleginnen und Kollegen im Einsatz, so schnell es geht, durch eine Impfung vor Ansteckung geschützt werden. Der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius teilt diese Meinung und konnte sie erfolgreich in den Diskurs einbringen, sodass vor dem Start der ersten Impfungen Ende Dezember vermeldet wurde, dass die Polizei in den drei finalen Priorisierungsgruppen der Impfverordnung an zweiter Stelle genannt wird. Somit konnte die Forderung der GdP erfüllt werden: Die Kolleginnen und Kollegen, die im Einsatz aktiv gefährdet werden, können nunmehr hoffentlich auch zeitnah geimpft werden.
Auch das dritte Thema dreht sich um Corona. Leider sind auch innerhalb der Polizei COVID-19-Infektionsfälle zu verzeichnen. Dabei ist aufgrund der vielfältigen Kontakte bei der Arbeit nicht auszuschließen, dass diese im Dienst aufgetreten sind. Insbesondere mit Blick auf mögliche Langzeitschäden muss darum zwingend geklärt werden, wie diese Erkrankungen rechtlich zu bewerten sind. Die GdP auf Bundesebene hat dem Antrag der GdP Niedersachsen zugestimmt, einen Rechtsschutzantrag aus Niedersachsen als grundlegendes Rechtsverfahren zu führen. So soll geklärt werden, ob Infektionen als Dienstunfall mit den entsprechenden Konsequenzen anerkannt werden können.
Wir hoffen, dass wir auch in diesem Anliegen bald unser Ziel erreichen. Vor allem aber hoffen wir, dass möglichst wenige Kolleginnen und Kollegen erkranken. Wir bleiben also ebenfalls bei den wichtigen Themen Gesundheitsschutz und Prävention weiterhin aktiv.
Dietmar Schilff
GdP-Landesvorsitzender
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