Hamburger WSP bleibt in Cuxhaven
Forderungen der GdP erfüllt
Die Forderungen der GdP Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein auf die Beibehaltung des WSP-Revieres der Hamburger Polizei waren erfolgreich. Anfang Februar dieses Jahres hatten die drei GdP Landesbezirke diese Forderung erhoben. Mit der jetzt vorliegenden Entscheidung des Hamburger Senats verbleibt auch das Hamburger Küstenstreifenboot „Bürgermeister Brauer“ an seinem Standort Cuxhaven.
Auch wenn aus dem Cuxhavener WSP-Revier einige Einsatzkräfte nach Hamburg versetzt werden, können die bisherigen Aufgaben weitestgehend wahrgenommen und erfüllt werden.
Bernhard Witthaut, Landesvorsitzender GdP Niedersachsen: „Die Gewerkschaft der Polizei begrüßt die Entscheidung des Hamburger Senats. Damit bleibt auch in Zukunft ein wichtiger Bestandteil für die Sicherheit auf der Elbe und in der Deutschen Bucht bestehen. Wir sind für die schnelle und überwiegend positive Entscheidung des Hamburger Senats dankbar. Sie ist sach- und fachbezogen richtig.“
Auch wenn aus dem Cuxhavener WSP-Revier einige Einsatzkräfte nach Hamburg versetzt werden, können die bisherigen Aufgaben weitestgehend wahrgenommen und erfüllt werden.
Bernhard Witthaut, Landesvorsitzender GdP Niedersachsen: „Die Gewerkschaft der Polizei begrüßt die Entscheidung des Hamburger Senats. Damit bleibt auch in Zukunft ein wichtiger Bestandteil für die Sicherheit auf der Elbe und in der Deutschen Bucht bestehen. Wir sind für die schnelle und überwiegend positive Entscheidung des Hamburger Senats dankbar. Sie ist sach- und fachbezogen richtig.“