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Personalrat und Gewerkschaft – alles Eins oder worin liegt der Unterschied?

Eines sei vorweggesagt, egal was euer Anliegen ist, bei beiden Vertretungen seid ihr immer an der richtigen Stelle.

Doch wer ist nun wofür zuständig?
Die Gewerkschaft der Polizei ist eine freiwillige Vereinigung von Beschäftigten sowie ehemals Beschäftigten der Polizei und vertritt die beruflichen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen ihrer Mitglieder. Sie erstrebt insbesondere die Verbesserungen der allgemeinen Arbeits- und Lebensbedingungen, sowie des Beamten- und Arbeitsrechts und die Gleichstellung von Mann und Frau. Die Ziele der Gewerkschaft der Polizei sollen erreicht werden durch die Einwirkung auf die Gesetzgebung, Abschluss von Tarifverträgen, Verhandlungen mit den Behörden und soweit erforderlich, durch Anwendung gewerkschaftlicher Kampfmittel (wie bspw. Streik). Die Gewerkschaft der Polizei beteiligt sich u.a. an den Wahlen zu den verschiedenen Personalräten in der Polizei, indem sich Mitglieder der Gewerkschaft in diese Gremien wählen lassen.

Personalräte sind ein wichtiges Instrument, um wirkungsvoll die Interessen unserer aktiven Beschäftigen zu vertreten bzw. um- und durchzusetzen. Der Personalrat ist die gesetzliche Vertretung aller Kolleginnen und Kollegen, ohne Rücksicht auf ihre Gewerkschaftszugehörigkeit. Seine Aufgaben, seine Befugnisse und seine Zuständigkeiten sind im Personalvertretungsgesetz geregelt. Der Personalrat ist für die Überwachung der Einhaltung von Arbeitnehmerrechten und Schutzvorschriften, die in bestehenden Gesetzen, Tarifverträgen, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsvorschriften geregelt sind, verantwortlich. Dies erfolgt im Rahmen ihrer Mitbestimmung, ihrer Mitwirkung oder ihrer Anhörung zu personellen, sozialen, organisatorischen und einer Reihe anderer Angelegenheiten durch die Dienststelle oder aber durch betroffene Kolleginnen und Kollegen selbst.

Beide Bereiche, Gewerkschaft und Personalrat, sind wichtig und haben jeweils speziellen Aufgaben zu erfüllen. Aber eines wird anhand der ähnlichen Themenschwerpunkte beider Vertretungen deutlich: nur durch eine enge Zusammenarbeit von Gewerkschaft und Personalrat können die Interessen der Kolleginnen und Kollegen optimal vertreten werden.

Als mitgliedsstärkste Gewerkschaft innerhalb der Polizei findet ihr unsere GdP-Vertreterinnen und –Vertreter natürlich in allen Personalräten; vor Ort in den Personalräten auf Ebene der Direktionen, der Hochschule, des LKA, im Gesamtpersonalrat auf Ebene des Präsidiums und im Hauptpersonalrat auf Ebene des Innenministeriums.
Wir als GdP stellen überall die Mehrheiten und wer die Mehrheit hat, hat auch die größere Durchsetzungskraft. Somit ist es uns gelungen in der Vergangenheit vieles positiv zu gestalten und wird uns hoffentlich, im Interesse unserer Kolleginnen und Kollegen, auch in Zukunft weiter gelingen.