Tarifbeschäftigte
Berücksichtigung von Zeiten des Mutterschutzes bei der Zusatzversorgung (VBL)
Tarifbeschäftigte müssen Antrag stellen!
Vor diesem Hintergrund sollten alle Betroffenen, die nach dem 18.03.1990 Mutterschutzzeiten in Anspruch genommen hatten, Anträge stellen, damit diese Zeiten bei der Zusatzversorgung berücksichtigt werden. Es ist notwendig, jeweils einen Antrag bei der Dienststelle und einen Antrag bei der VBL einzureichen.
Vorformulierte Anträge können hier in verschiedenen Dateiformaten (Word-DOC, RTF, OpenOffice-ODT, PDF) heruntergeladen werden:
Vorformulierte Anträge können hier in verschiedenen Dateiformaten (Word-DOC, RTF, OpenOffice-ODT, PDF) heruntergeladen werden:
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