Landtag muss über Entsendung zusätzlicher Polizisten nach Afghanistan entscheiden
„Unsere Polizeibeamten haben einen Eid auf die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen geleistet. Sie bleiben auch dann Polizeibeamte des Landes NRW, wenn sie für einen Einsatz in Afghanistan vorübergehend an die Bundespolizei ausgeliehen werden“, erklärte Richter. „Der nordrhein-westfälische Landtag muss deshalb entscheiden, ob und in welchem Umfang Polizeibeamte aus NRW in Afghanistan eingesetzt werden sollen.“ Die bisherige Praxis, dass der Innenminister quasi im Alleingang über die Entsendung nordrhein-westfälischer Polizisten entscheidet, sei nicht länger hinnehmbar, erklärte Richter.
Zudem fordert die GdP, dass in einem Entsendegesetz geklärt wird, wie Polizeibeamte versorgt werden, wenn sie verletzt aus Afghanistan zurückkehren. „Bislang ist die Rechtslage für Polizeibeamte, die verletzt oder gar getötet aus Afghanistan zurückkommen, nur unzureichend geklärt. Das ist in einem Rechtsstaat nicht akzeptabel“, erklärte Richter.
Zudem fordert die GdP, dass in einem Entsendegesetz geklärt wird, wie Polizeibeamte versorgt werden, wenn sie verletzt aus Afghanistan zurückkehren. „Bislang ist die Rechtslage für Polizeibeamte, die verletzt oder gar getötet aus Afghanistan zurückkommen, nur unzureichend geklärt. Das ist in einem Rechtsstaat nicht akzeptabel“, erklärte Richter.