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30 Jahre Schichtdienst sind genug

Der Wach- und Wechseldienst ist für die Funktionsfähigkeit der Polizei unerlässlich. Doch die ständige Einsatzbereitschaft fordert ihren Tribut: Auf Dauer haben Wechselschicht und Nachtdienste negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Beschäftigten. Was man in jungen Jahren noch einfach wegsteckt, wird mit zunehmendem Alter belastend. Die GdP fordert deshalb eine Faktorisierung der Arbeitszeit. Das Ziel: Jeder Polizeibeamte soll nach 30 Jahren Schichtdienst ohne Abzüge beim Pensionsanspruch in Ruhestand gehen können.

Für die GdP ist die Faktorisierung der Arbeitszeit ein wichtiger Baustein der bevorstehenden Dienstrechtsreform. Nicht nur um die Attraktivität des Wach- und Wechseldienstes zu steigern, sondern auch, um dem körperlich besonders belastenden Schichtdienst eine höhere Wertschätzung entgegen zu bringen.
Die GdP hat bereits vor zwei Jahren ein Modell vorgelegt, wie das funktioniert: Ausgehend von der jetzigen Höhe des höchstmöglichen Versorgungsanspruchs von 71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Bezüge muss der Versorgungsfaktor für jedes Jahr im Wach- und Wechseldienst von derzeit 1,79375 auf 2,0329166 angehoben werden.
Dieser Versorgungsfaktor soll auch dann zugrunde gelegt werden, wenn im Laufe eines Berufslebens keine 30 Jahre durchgehenden Wach- und Wechseldienst zusammen kommen. Jedes Jahr Wach- und Wechseldienst muss sich positiv auf das Erreichen der Höchstpension auswirken.
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