Zum Inhalt wechseln

Änderungen beim Nachersatz erzielt!

Änderungen beim Nachersatz
Düsseldorf.

Für die GdP steht fest: Wir brauchen eine nachhaltige Verjüngung des Ermittlungsdienstes. Aber wir brauchen genauso gut ein ausgewogenes Altersgefüge zwischen den Direktionen. Die GdP hat deshalb bereits Anfang März ein Alternativkonzept zur Verjüngung des Ermittlungsdienstes vorgelegt. Jetzt ist der Durchbruch geglückt: Nach intensiven Gesprächen des stellvertretenden GdP-Landesvorsitzenden Adi Plickert mit Innenminister Ralf Jäger, Abteilungsleiter Wolfgang Düren und Landeskriminaldirektor Dieter Schürmann steht fest, der Erlass zum Nachersatz wird nachgebessert.

Ausnahmen und Rückkehrgarantie

Für 2012 gibt es generelle Ausnahmen von den starren Altersgrenzen und eine Rückkehrgarantie für die Direktion K:
• im Anschluss an eine einjährige Wachdienstverwendung, sofern die betroffenen Kolleginnen und Kollegen über besondere kriminalfachlich relevante Vorkenntnisse/Qualifikationen verfügen,
• im Anschluss an eine Tätigkeit als Lehrende beim LAFP
• und bei einer Versetzung aus persönlichen Gründen.

Mit Zustimmung des Innenministeriums sind Ausnahmen möglich für Beamtinnen und Beamte:
• die sich in örtlichen Personalentwicklungskonzepten für eine erstmalige oder wiederholte Verwendung in der Direktion K qualifiziert haben,
• die nicht älter als 40 Jahre sind, wenn nicht genügend Beamte zur Verfügung stehen oder die sonst nicht älter als 35 Jahre sind,
• die mit dem Erreichen der Höchstaltersgrenzen oder aus gesundheitlichen Gründen aus den Spezialeinheiten ausscheiden und vorher in der Direktion Kriminalität oder beim LKA verwendet wurden,
• und wenn in besonders gelagerten Einzelfällen der Nachersatz für alle Direktionen nicht ausreicht, um diese gleichmäßig zu verjüngen.

Neuregelung ab 2013
Ab 2013 wird der Nachersatz-Erlass auf die Systematik des Positionspapiers der GdP umgestellt. Das Innenministerium gibt dann nur noch die Rahmenbedingungen vor (Alterskohorten, Ausstattungsgrad und Zeitleiste). Die Behörden erhalten dadurch mehr Spielraum, wie sie den Rahmen umsetzen. Begleitet wird das Verfahren durch ein jährliches Controlling des Ministeriums.

Vorteile der Neuregelung

Die GdP bewertet die Korrekturen beim Nachersatz-Erlass positiv. „Neben den Ausnahmeregelungen haben wir erreicht,
dass das generelle Zugangsalter zum Ermittlungsdienst von 30 Jahren auf 35 Jahre angehoben worden ist. Damit ist sichergestellt, dass bereits in diesem Jahr die Interessen der Kolleginnen und Kollegen in allen Direktionen berücksichtigt werden können“, betont Adi Plickert. Ohne die GdP wäre es dazu nicht gekommen.

Ab 2013 wird zudem der Nachersatz-Erlass auf der Basis der GdP-Vorschläge neu geregelt. „Das macht deutlich, wie wichtig es war, nicht zu resignieren, sondern konstruktive Ideen und Vorschläge zu Verbesserungen beim Nachersatz in die Diskussion einzubringen. Man sieht, es hat sich gelohnt!”, freut sich der stellvertretende GdP-Vorsitzende.
This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen.
Unsere Wirtschaftsunternehmen