Aktueller Sachstand Amtsangemessene Besoldung

2020: BVerfG: Besoldung in NRW verfassungswidrig
Auslöser der jüngsten Anpassungen in der Besoldung waren zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, in denen die Verfassungswidrigkeit der Besoldung in NRW festgestellt wurde. Das Land NRW ist der Auffassung, mit der Besoldungsanpassung 2022 und der Neustrukturierung und Erhöhung der Familienzuschläge zum 01.12.2022 die in der Rechtsprechung aufgeworfenen Probleme gelöst zu haben. Ob die Anpassungen allerdings ausreichend sind, ist weiterhin nicht klar zu beantworten.Aktuelle Situation: Finanzministerium stellt sich weiter quer
Weil die Rechtsfrage, ob die Besoldung aktuell verfassungsgemäß ist, hochkomplex ist, hat die GdP im vergangenen Jahr Musterwidersprüche zur Verfügung gestellt, damit mögliche Ansprüche unserer Kolleginnen und Kollegen nicht verfallen.Das Finanzministerium ist jedoch davon überzeugt, dass die Besoldung in der aktuellen Form rechtmäßig ist und lehnt Musterverfahren zur gerichtlichen Klärung der Rechtsfragen weiter kategorisch ab. Die Aussage in der medialen Berichterstattung hingegen, dass tausende Klagen in diesen Bereich laufen, kann die GdP in dieser Form nicht bestätigen.
Die klare Positionierung des Finanzministeriums kann im schlimmsten Fall bedeuten, dass jeder Kollege und jede Kollegin gezwungen sein könnte, mögliche Ansprüche eigenständig gerichtlich zu verfolgen. Für die GdP ist das ein untragbarer Zustand und hat nicht viel mit der Fürsorgepflicht gemein. Geht man von der Rechtmäßigkeit der Besoldung aus, spricht nichts gegen die Durchführung von Musterverfahren.
Wir halten euch zu den Entwicklungen in diesem Bereich auf dem Laufenden!
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