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Sonderzahlungsgesetz 2003

Altwidersprüche zum Urlaubs- und Weihnachtsgeld: Keine Rechtsmittel notwendig!

Foto: Archiv
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Düsseldorf.

Derzeit versendet das Finanzministerium massenhaft Widerspruchsbescheide, die noch das Altverfahren zum Sonderzahlungsgesetz 2003 betreffen. Mit diesem Gesetz wurde seinerzeit das sogenannte Weihnachtsgeld gekürzt und das Urlaubsgeld gestrichen. Im Rahmen von mehreren Musterverfahren wurde die Verfassungsmäßigkeit dieser Besoldungseinbußen gerichtlich überprüft.

Das Sonderzahlungsgesetz NRW verstößt nicht gegen das Alimentationsprinzip. Dies haben sowohl das Oberverwaltungsgericht NRW als auch Ende 2017 das Bundesverfassungsgericht festgestellt. Die Kürzungen waren verfassungskonform.

Widerspruchsbescheide in Serie

Anlässlich eines Spitzengesprächs teilte das Finanzministerium bereits letztes Jahr mit, dass sich dort 900.000 (!) Altwidersprüche zum Sonderzahlungsgesetz angesammelt haben, die nun abschlägig beschieden werden sollen. Offensichtlich war man zunächst technisch nicht in der Lage, so viele Widersprüche in einem Massenverfahren abzulehnen. Wir wissen nicht, ob man im Finanzministerium nun eine "Ablehnungsmaschine" ausgetüftelt hat. In jedem Fall ergehen nun entsprechende Widerspruchsbescheide.

Musterverfahren beendet

Weil aber die Rechtsprechung hier leider eindeutig und die Frage der Verfassungsmäßigkeit höchstrichterlich geklärt ist, sind diese Musterverfahren beendet. Wir raten daher in Abstimmung mit den anderen öD-Gewerkschaften ausdrücklich nicht, Rechtsmittel gegen die Widerspruchsbescheide einzulegen. Wichtig ist, dass dies nicht die aktuelle Diskussion um die verfassungskonforme Alimentation betrifft, sondern ausschließlich die Widersprüche ab dem Jahr 2003. Die Widerspruchsbescheide sollten sich daher ausdrücklich auf das Sonderzahlungsgesetz NRW, also auf das Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeld beziehen. Dann müsst Ihr nicht tätig werden. Wenn Ihr dazu unsicher seid oder Rückfragen habt, wendet Euch gerne an die Rechtsschutzstelle des Landesbezirks.

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