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Anspruch auf Freizeitausgleich geltend machen

Anspruch auf Freizeitausgleich geltend machen - Foto: GdP

Seit dem Grundsatzurteil des OVG Lüneburg vom 25.01.2011 (Az.: 5 LC 178/09) sind die Chancen, dass Bereitschaftszeiten bei Großeinsätzen als Arbeitszeit anerkannt werden, deutlich gestiegen. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, weil die niedersächsische Landesregierung Berufung eingelegt hat. Aber inzwischen liegt der vom NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) angekündigte Erlass vor, nach dem alle Anträge auf Anerkennung der Bereitschaftszeiten bis zur endgültigen Entscheidung durch das Bundverwaltungsgericht ruhend gestellt werden (BePo-News vom 02.03.11).

Damit der Rechtsanspruch auf Anerkennung der Bereitschaftszeiten nicht verloren geht, empfiehlt die GdP allen betroffenen Kolleginnen und Kollegen, einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Der Antrag muss für jeden Einsatz einzeln gestellt werden.


Musterantrag Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienst

Erlass des MIK vom 10.03.2011
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