Aufstiegsmöglichkeiten im Tarifbereich schaffen!
Für die GdP ist die Frage müßig, woran der Aufstieg qualifizierter Beschäftigter scheitert. Sie fordert, dass sich an diesem unhaltbaren Zustand endlich etwas ändert!
• Die Weiterbildung zum Fachangestellten oder zum Fachwirt muss zur Übertragung höherwertigerer Tätigkeiten führen! Tarifbeschäftigte, die sich erfolgreich weiterqualifiziert haben, müssen endlich ihrer Qualifikation entsprechend verwendet werden!
• Die Praxis vieler Behörden, höher qualifizierte Aufgaben lieber auf Polizeivollzugsbeamte zu verlagern, statt sie von Tarifbeschäftigten erledigen zu lassen, muss endlich beendet werden! Sie lässt sich auch nicht mit einem angeblich fehlenden Personalbudget rechtfertigen. Denn die Behörden übersehen dabei, dass die Aufgabenverlagerung auf Beamte betriebswirtschaftlich ein teurer Fehler ist.
• Freie finanzielle Mittel müssen vorrangig für Höhergruppierung von qualifizierten Tarifbeschäftigten genutzt werden. Genehmigungen zum Laufbahnwechsel müssen offensiv erteilt werden!
• Vollzugsbeamte müssen wieder vorrangig für ihre originäre Aufgaben verwendet werden. Die Aufgaben des Nicht-Vollzugsbereichs muss von entsprechend qualifizierten und entsprechend bezahlten Tarifbeschäftigten ausgeübt werden!
• Die Weiterbildung zum Fachangestellten oder zum Fachwirt muss zur Übertragung höherwertigerer Tätigkeiten führen! Tarifbeschäftigte, die sich erfolgreich weiterqualifiziert haben, müssen endlich ihrer Qualifikation entsprechend verwendet werden!
• Die Praxis vieler Behörden, höher qualifizierte Aufgaben lieber auf Polizeivollzugsbeamte zu verlagern, statt sie von Tarifbeschäftigten erledigen zu lassen, muss endlich beendet werden! Sie lässt sich auch nicht mit einem angeblich fehlenden Personalbudget rechtfertigen. Denn die Behörden übersehen dabei, dass die Aufgabenverlagerung auf Beamte betriebswirtschaftlich ein teurer Fehler ist.
• Freie finanzielle Mittel müssen vorrangig für Höhergruppierung von qualifizierten Tarifbeschäftigten genutzt werden. Genehmigungen zum Laufbahnwechsel müssen offensiv erteilt werden!
• Vollzugsbeamte müssen wieder vorrangig für ihre originäre Aufgaben verwendet werden. Die Aufgaben des Nicht-Vollzugsbereichs muss von entsprechend qualifizierten und entsprechend bezahlten Tarifbeschäftigten ausgeübt werden!