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Beamte müssen Antrag auf Urlaubsgeld stellen

Mit dem Juli-Gehalt hätten die Polizisten in NRW auch das Urlaubsgeld für dieses Jahr bekommen müssen – wenn die Sonderzahlung nicht bereits 2003 abgeschafft worden wäre. Ob die seinerzeit aus Spargründen vom Land verordnete ersatzlose Streichung des Urlaubsgeldes rechtmäßig ist, ist unter Juristen allerdings umstritten. Eine endgültige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts liegt noch nicht vor. Die GdP rät deshalb allen vor 2003 eingestellten Polizistinnen und Polizisten auch in diesem Jahr einen Antrag auf Zahlung des Urlaubsgeldes zu stellen. Sie hat dazu ein Musterschreiben vorbereitet.

Zum aktuellen Sachstand:

Der Antrag muss jedes Jahr erneut gestellt werden. Er ist so lange notwendig, bis das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, ob durch die Streichung des Urlaubsgeldes bei den Beamtinnen und Beamten das Prinzip der amtsangemessenen Alimentation verletzt worden ist.

Wegen der verfassungskonformen Alimentation, die auch die Frage der Sonderzuwendungen (also der Kürzung bzw. Streichung von Weihnachts- und Urlaubsgeld) umfasst, hatte das Verwaltungsgericht Arnsberg am 14. März 2008 einen Aussetzungs- und Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht erlassen. Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Beschluss am 14. Januar 2009 als unzulässig zurückgewiesen, allerdings nur aus formellen Gründen.

Zur eigentlichen Frage der Verfassungsmäßigkeit der Beamtenbesoldung hat das Bundesverfassungsgericht hingegen bislang noch keine Entscheidung getroffen. Hierzu ist ein weiterer Aussetzungs- und Vorlagebeschluss, diesmal des Oberverwaltungsgerichts Münster, anhängig. Eine Terminierung des Bundesverwaltungsgerichts dazu ist bisher noch nicht erfolgt.

Der Antrag ist zeitnah, also im laufenden Haushaltsjahr zu stellen. Betroffen sind nur Kolleginnen und Kollegen, die sich im Jahr 2003 bereits im Dienst befunden haben.

Musterantrag auf Zahlung von Urlaubsgeld für 2011 zum Download
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