Beamte müssen Antrag auf Urlaubsgeld stellen
Zum aktuellen Sachstand:
Der Antrag muss jedes Jahr erneut gestellt werden. Er ist so lange notwendig, bis das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, ob durch die Streichung des Urlaubsgeldes bei den Beamtinnen und Beamten das Prinzip der amtsangemessenen Alimentation verletzt worden ist.
Wegen der verfassungskonformen Alimentation, die auch die Frage der Sonderzuwendungen (also der Kürzung bzw. Streichung von Weihnachts- und Urlaubsgeld) umfasst, hatte das Verwaltungsgericht Arnsberg am 14. März 2008 einen Aussetzungs- und Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht erlassen. Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Beschluss am 14. Januar 2009 als unzulässig zurückgewiesen, allerdings nur aus formellen Gründen.
Zur eigentlichen Frage der Verfassungsmäßigkeit der Beamtenbesoldung hat das Bundesverfassungsgericht hingegen bislang noch keine Entscheidung getroffen. Hierzu ist ein weiterer Aussetzungs- und Vorlagebeschluss, diesmal des Oberverwaltungsgerichts Münster, anhängig. Eine Terminierung des Bundesverwaltungsgerichts dazu ist bisher noch nicht erfolgt.
Der Antrag ist zeitnah, also im laufenden Haushaltsjahr zu stellen. Betroffen sind nur Kolleginnen und Kollegen, die sich im Jahr 2003 bereits im Dienst befunden haben.
Musterantrag auf Zahlung von Urlaubsgeld für 2011 zum Download
Der Antrag muss jedes Jahr erneut gestellt werden. Er ist so lange notwendig, bis das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, ob durch die Streichung des Urlaubsgeldes bei den Beamtinnen und Beamten das Prinzip der amtsangemessenen Alimentation verletzt worden ist.
Wegen der verfassungskonformen Alimentation, die auch die Frage der Sonderzuwendungen (also der Kürzung bzw. Streichung von Weihnachts- und Urlaubsgeld) umfasst, hatte das Verwaltungsgericht Arnsberg am 14. März 2008 einen Aussetzungs- und Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht erlassen. Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Beschluss am 14. Januar 2009 als unzulässig zurückgewiesen, allerdings nur aus formellen Gründen.
Zur eigentlichen Frage der Verfassungsmäßigkeit der Beamtenbesoldung hat das Bundesverfassungsgericht hingegen bislang noch keine Entscheidung getroffen. Hierzu ist ein weiterer Aussetzungs- und Vorlagebeschluss, diesmal des Oberverwaltungsgerichts Münster, anhängig. Eine Terminierung des Bundesverwaltungsgerichts dazu ist bisher noch nicht erfolgt.
Der Antrag ist zeitnah, also im laufenden Haushaltsjahr zu stellen. Betroffen sind nur Kolleginnen und Kollegen, die sich im Jahr 2003 bereits im Dienst befunden haben.
Musterantrag auf Zahlung von Urlaubsgeld für 2011 zum Download