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Beihilfeverordnung vor Reform: Vorsorgeuntersuchungen künftig beihilfefähig

Foto: Jürgen Seidel/GdP
Foto: Jürgen Seidel/GdP

Im Rahmen eines aktuell laufenden Beteiligungsverfahrens hat die GdP die Gelegenheit genutzt, ausführlich zu den geplanten Änderungen der Beihilfeverordnung Stellung zu nehmen. Während einige begrüßenswerte Anpassungen in die Neufassung einfließen sollen, scheinen andere langfristige Forderungen keine Berücksichtigung zu finden. Die GdP hat die Probleme nochmals benannt und das Finanzministerium aufgefordert, an den entsprechenden Stellschrauben zu drehen.

Folgende wesentliche Änderungen sind in dem vorliegenden Entwurf vorgesehen:
  • Früherkennungsuntersuchungen und Vorsorgemaßnahmen im Bereich von Krebserkrankungen sollen künftig beihilfefähig sein.
  • Es wird eine Rechtsgrundlage zur Beihilfefähigkeit bei außerklinischer Intensivpflege geschaffen.
  • Der beihilfefähige Höchstbetrag einer Familien- und Hauspflegekraft wird entsprechend den Entwicklungen zum Mindestlohn angehoben.
  • Beihilfefähige Höchstbeträge für Heilbehandlungen werden in Teilbereichen angepasst (bspw. im Bereich der Ergotherapie).

Akuter Handlungsbedarf: Bearbeitungsfristen von Beihilfeanträgen

Die angedachten Anpassungen sind grundsätzlich begrüßenswert. Ein großes Problem unserer Kolleginnen und Kollegen bleibt allerdings unangetastet: Die teilweise überlangen Bearbeitungszeiten von Beihilfeanträgen und die damit verbundene erhebliche finanzielle Belastung der Betroffenen. Die GdP hatte bereits mehrfach auf diesen Umstand hingewiesen. Die Anpassung der Beihilfeverordnung muss daher zum Anlass genommen werden, Bearbeitungszeiten von Beihilfeanträgen festzuschreiben. Nur so erhalten gerade Kolleginnen und Kollegen mit chronischen Erkrankungen und regelmäßigen ärztlichen Untersuchungen finanzielle Planungssicherheit. Damit solche Fristen auch gehalten werden können, ist selbstverständlich in den Beihilfestellen des Landes auch das erforderliche qualifizierte Personal einzustellen. Die GdP wird hier weiter am Ball bleiben.
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