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Besoldungsanpassungsgesetz im Landtag verabschiedet

Trotz unserer Proteste und gegen den Rat von Verfassungsrechtsexperten, haben am 10. Juli 2013 die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen das Besoldungsanpassungsgesetz unverändert im Landtag verabschiedet. Die Abgeordneten haben damit für eine Abkopplung der Beamtinnen und Beamten ab A 11 von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung gestimmt:

    • Ab A13 für die Jahre 2013 und 2014 je eine Nullrunde,
    • Ab A 11 Besoldungserhöhung je Jahr um 1% und damit nicht einmal einen Inflationsausgleich.
    • Für die übrige Beamtenschaft wird das Tarifergebnis in voller Höhe übertragen (für 2013 2,65% für 2014 2,95%).

Wie geht es jetzt weiter?

Die Oppositionsfraktionen (CDU, FDP und Piraten) haben bereits vor der Abstimmung angekündigt, gegen das Gesetz einen Normenkontrollantrag vor dem Landesverfassungsgerichtshof in NRW zu stellen. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass der Verfassungsgerichtshof bereits in 2014 zu einem Urteil über die Vereinbarkeit des Besoldungsanpassungsgesetzes mit der Landesverfassung kommen wird. Der Normenkontrollantrag hat jedoch keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Klagemöglichkeiten Einzelner.
Die Landesregierung hat sich zu einer Musterklagevereinbarung bereit erklärt.
In der Debatte im Landtag hat der Finanzminister bereits seine grundsätzliche Bereitschaft erklärt, zu einer Musterklagevereinbarung mit den Gewerkschaften zu kommen. Konsequenz ist in jedem Fall, dass nicht jede/r einzelne Betroffene zur Sicherung von Ansprüchen ins Klageverfahren gehen muss.

Musteranträge?

Die Details einer Musterklagevereinbarung werden derzeit noch mit der Landesregierung geklärt. Hierzu gehört auch die Frage, ob es überhaupt erforderlich sein wird, das alle Betroffenen zu Anspruchswahrung einen eigenen Antrag stellen müssen. Wir rechnen mit einem Abschluss der Gespräche in der kommenden Woche.
Sollten Einzelanträge erforderlich sein, wird die GdP kurzfristig entsprechende Musteranträge zur Verfügung stellen.
Wir halten euch auf dem Laufenden.

Kontakt: jan.velleman@gdp-nrw.de

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