Bloßes Face-Lifting reicht nicht
Dabei war die Studienreform zunächst gut gestartet: Noch im Februar diesen Jahres hatten auf einem von der GdP organisierten Bildungsgipfel Vertreter aller an der Polizeiausbildung beteiligten Gruppen – Polizeianwärter und Dozenten an der Fachhochschule, Lehrende und Trainer am LAFP sowie Prüfer und Tutoren in den Ausbildungsbehörden – über notwendige Veränderungen bei der Ausbildung der angehenden Polizeibeamtinnen und -beamten diskutiert. Der Kernforderungen der Tagung lauten:
Ob diese Forderungen noch Wirklichkeit werden, ist in den vergangenen Wochen jedoch fraglich geworden. Nach Beobachtungen der GdP rücken vor allem bei der Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung (FHöV) zunehmend Partikularinteressen in den Vordergrund, die den Zielen der Studienreform entgegenstehen. Trainings- und Praktikaphasen sollen womöglich nicht zusammenhängender gestaltet werden, Theoriephasen sollen um eine vorlesungsfreie Sommerpause herum gruppiert werden, auch wenn dadurch ein anderer sinnvollerer Studienverlauf verhindert wird. Die GdP hat deshalb bereits vor der Gefahr gewarnt, die Chance zu einer echten Studien-Reform ungenutzt verstreichen zu lassen. „Mit dem dreijährigen Bachelor-Studium als Grundausbildung für die Polizei sind wir Vorbild für viele andere Bundesländer. Diesen Vorsprung verlieren wir wieder, wenn wir unsere Hausaufgaben nicht machen“, fürchtet Volker Huß, zuständiges Vorstandsmitglied der GdP für Aus- und Fortbildung bei der Polizei.
- Die Inhalte der dreijährigen Ausbildung müssen sich an den Kernaufgaben der Polizei orientieren.
- Das Studium soll Grundlagenwissen vermitteln, auf das spätere Fortbildungen aufbauen können.
- Das Studium muss auch die notwendigen Kernkompetenzen für ein späteres, lebenslanges Lernen vermitteln.
- Der Studienverlaufsplan muss zeitlich längere, zusammenhängende Praktika und Trainingsabschnitte umfassen.
- Das erste Praktikum soll frühestens ein Jahr nach dem Studienbeginn liegen
- Bürokratischer Hindernisse, wie zum Beispiel in Bezug auf den Waffentransport, bei den Zuständigkeiten oder bei der 3.Mann/Frau-Regelung, sollen abgebaut werden.
- Das überregulierte Prüfungswesens muss entfrachtet werden.
- Statt einer Vielzahl kleinteiliger Einzelprüfungen muss es in den Trainings- und Praxisphasen zu einer stärkeren Prozessbewertung der Leistung der Studierenden kommen.
- Und schließlich: Die erforderlichen Personal- und Sachressourcen an der FHöV, am LAFP und in den Ausbildungsbehörden müssen stärker an den tatsächlich Bedarf angepasst werden.
Ob diese Forderungen noch Wirklichkeit werden, ist in den vergangenen Wochen jedoch fraglich geworden. Nach Beobachtungen der GdP rücken vor allem bei der Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung (FHöV) zunehmend Partikularinteressen in den Vordergrund, die den Zielen der Studienreform entgegenstehen. Trainings- und Praktikaphasen sollen womöglich nicht zusammenhängender gestaltet werden, Theoriephasen sollen um eine vorlesungsfreie Sommerpause herum gruppiert werden, auch wenn dadurch ein anderer sinnvollerer Studienverlauf verhindert wird. Die GdP hat deshalb bereits vor der Gefahr gewarnt, die Chance zu einer echten Studien-Reform ungenutzt verstreichen zu lassen. „Mit dem dreijährigen Bachelor-Studium als Grundausbildung für die Polizei sind wir Vorbild für viele andere Bundesländer. Diesen Vorsprung verlieren wir wieder, wenn wir unsere Hausaufgaben nicht machen“, fürchtet Volker Huß, zuständiges Vorstandsmitglied der GdP für Aus- und Fortbildung bei der Polizei.