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Chance der Höhergruppierung prüfen

Chance der Höhergruppierung prüfen
Düsseldorf.

Nach Abschluss der letzten redaktionellen Arbeiten ist rückwirkend zum 1. Januar 2012 die neue Entgeltordnung für den Tarifbereich in Kraft getreten. Für einige Beschäftigte führt die neue Entgeltordnung zu einem Rechtsanspruch auf Höhergruppierung. Die Höhergruppierung erfolgt allerdings nur auf Antrag. Dadurch soll verhindert werden, dass einzelne Beschäftigte trotz Höhergruppierung am Ende finanziell schlechter gestellt werden, weil es parallel mit der Höhergruppierung zu einer Absenkung einzelner Gehaltsbestandsteile wie zum Beispiel der Jahressonderzahlung kommt.

Die GdP rät deshalb allen Betroffenen vor einem Antrag auf Höhergruppierung genau zu prüfen, wie sich eine mögliche Höhergruppierung in ihrem Fall finanziell auswirkt. Mehr Informationen dazu haben die Tarifvertreter der GdP in den Kreisgruppen vor Ort.

Die wichtigsten Infos zur neuen Entgeltordnung hat die Tarifabteilung des Landesbezirks zudem in einem Tarif-Info zusammengefasst.

Tarif-Info Entgeltordnung unterzeichnet
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