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DPolG-Konzept dient nicht der Funktionsfähigkeit der Polizei

DPolG-Konzept dient nicht der Funktionsfähigkeit der Polizei
Düsseldorf.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt grundsätzlich jede Initiative, die geeignet ist, die personelle Belastungssituation im Ermittlungsdienst, im Wach- und Wechseldienst und in der Bereitschaftspolizei zu entspannen. Konzepte, die helfen, mittels des Nachersatzes die Probleme zu entschärfen, die in vieler Behörden insbesondere aufgrund der demografischen Situation bestehen, sind uns willkommen. Wir stellen uns gerne der Diskussion über jeden ernst zunehmenden Lösungsvorschlag. Leider gehören die in den vergangenen Tagen veröffentlichten Vorschläge der DPolG nicht dazu.

Die von der DPolG gemachten Vorschläge zur vierjährigen Erstverwendung
- zwei Jahre Bereitschaftspolizei,
- ein Jahr Wachdienst
- und ein Jahr Kriminalpolizei
sind aus Sicht der GdP abzulehnen, da sie die demografische Situation in den Behörden nicht verbessern, sondern noch zusätzlich verschärfen würden.

Die Vorschläge sind weder rechnerisch umsetzbar, noch berücksichtigen sie die realen Bedingungen wie:
- die Altersstruktur in den Behörden,
- belastungsbezogene Faktoren (Kriminalität/Unfälle),
- die Einführungsfortbildung
- und den Ausbildungsstand nach dem Bachelor-Studium


Einige Beispiele, warum das DPolG-Konzept nicht aufgeht:

1. Die DPolG fordert, dass jede Gruppe der BP um eine Stelle erhöht werden soll. Dies bedeutet, dass von den 1100 FHS-Absolventen vorab bereits 180 Stellen für die 14 Behörden mit Bereitschaftspolizei abgezogen werden müssen.

Die GdP lehnt das ab, weil dadurch die Einsatzbelastung der Hundertschaften nicht verringert wird. Die zusätzlichen Sockelstellen würden keinerlei Wirkung in den Hundertschaften erzeugen.

2. Wer, wie die DPolG, die Verweildauer in den Hundertschaften auf zwei Jahre reduzieren will, muss wissen, dass dann jährlich ca. 800 Kolleginnen und Kollegen in die Bereitschaftspolizei umgesetzt werden müssen.

Dies ist aus Sicht der GdP unverantwortlich, weil hierdurch Einsatzwert und Professionalität der Hundertschaften in NRW erheblich reduziert werden würden. Hinzu kommt, dass 800 der derzeit 1100 FHS-Absolventen den 14 Behörden mit Bereitschaftspolizei zugewiesen werden müssten. Dies würde pro Hundertschaft eine Quote von 45 bedeuten. Diese 45 Stellen würden pauschal zugewiesen.

Für die 33 Behörden ohne Hundertschaft blieben somit aus dem jährlichen Nachersatz nur noch 300 Kolleginnen und Kollegen zur Verbesserung der Altersstruktur übrig.

Zudem stellt sich folgende Frage: Was passiert mit den 800 Kolleginnen und Kollegen, die jährlich aufgrund der nur noch zweijährigen Verweildauer aus der Bereitschaftspolizei ausscheiden? Sollen sie in den 14 Behörden mit Bereitschaftspolizei verbleiben und dort verwendet werden oder sollen sie in die 33 Behörden ohne Bereitschaftspolizei versetzt werden?

3. Vom 01.09.-15.10. jedes Jahres führen die Hundertschaften ihre Einführungsfortbildung durch.

Wenn, wie von der DPolG intendiert, am 1. September jedes Jahres 800 neue Kolleginnen und Kollegen in die Bereitschaftspolizei versetzt werden, sind diese bis zum 15. Oktober nicht einsatzfähig, weil sie sich zu diesem Zeitpunkt noch in der Einführungsfortbildung befinden. Dies hätte erhebliche Konsequenzen für den Wachdienst, weil er in diesen sechs Wochen die Hundertschaften ständig durch den Alarmzug (und weitere Kräfte) unterstützen müsste. Diese zusätzliche Aufgabe ist dem Wachdienst nicht zuzumuten.

4. Eine Verwendung der Kolleginnen und Kollegen im Ermittlungsdienst für ein Jahr bringt nur dann Vorteile, wenn sie nicht den Effekt eines Durchlauferhitzers haben.

Die zusätzlichen Kolleginnen und Kollegen sind nicht so ausgebildet, dass sie sofort eine qualifizierte Sachbearbeitungstätigkeit in den Ermittlungsdiensten übernehmen können. Sie müssen vielmehr zunächst durch einen Tutor in die entsprechenden Bereiche eingewiesen werden. Die Einweisung muss sinnvoll geplant werden. Hierdurch wird eher Mehrarbeit als Entlastung erzeugt. Wenn die zusätzlichen Kolleginnen und Kollegen dann ausreichend eingewiesen und angeleitet sind, ist das Jahr bereits vorbei und sie verlassen den Ermittlungsdienst wieder. Eine derartige Planung ist wenig zielführend.


Fazit

Dies sind nur einige Beispiele, die belegen, dass die Vorschläge der DPolG völlig an der Realität in den Behörden, an ihrer Belastungssituation, der personellen Ausstattung und der Altersstruktur – vor allem der Ermittlungsdienste – vorbeigehen.

Aus Sicht der GdP sind voreilige Maßnahmen kontraproduktiv. Was wir benötigen, sind nicht schnelle, sondern durchdachte Konzepte. Hierzu gehört auch ein Personalentwicklungskonzept für den gehobenen Polizeivollzugsdienst.

Vor diesem Hintergrund fordert die GdP ein neues Konzept für die Erstverwendung nach dem Fachholschulstudium. In dieses neue Verwendungskonzept müssen insbesondere folgende Gesichtspunkte einbezogen werden:
- einheitliche Standards für die Erstverwendung,
- eine Erstverwendung nach dem Bachelor-Studium im Wachdienst,
- eine dauerhafte Verstärkung des Ermittlungsdienstes,
- eine Berücksichtigung der Altersstruktur der Behörden,
- die Einsatzfähigkeit der Bereitschaftspolizei,
- eine Berücksichtigung besonderer Aufgaben der Behörden,
- die Anforderungen der BKV,
- und die Auswirkungen der Versetzungsverfahren.

Aus Sicht der GdP ist es zwingend erforderlich, dass das Ministerium eine Arbeitsgruppe einrichtet, die hierzu konkrete Lösungsvorschläge macht. Als frühster Umsetzungstermin ist der 01.09.2012 vorzusehen.
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