Pressemitteilung
Demokratie kehrt in die Dienststellen zurück
Von besonderer Bedeutung sind aus Sicht der GdP:
Auch Karl-Heinz-Kochs, Mitbestimmungsexperte der GdP, lobt das neue Gesetz: „Es hat sich ausgezahlt, dass die GdP im Verbund mit dem DGB, mit ver.di und GEW nie in ihren Bemühungen nachgelassen hat, die 2007 von Schwarz/Gelb durchgesetzten massiven Einschnitte bei der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst wieder rückgängig zu machen. Ab heute ist eine effektive Personalvertretungsarbeit in NRW wieder möglich. Die Demokratie kehrt in die Dienststellen zurück.“
SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke hätten Wort gehalten. „Dafür ist ihnen ausdrücklich zu danken. Das gilt aber auch für die beiden Abgeordneten der CDU, die dem Gesetz zugestimmt bzw. sich der Stimme enthalten haben“, betont Kochs.
- die Wiederherstellung des Wahlrechts für die Kommissaranwärterinnen/Kommissaranwärter bei den Personalratswahlen,
- die Abschaffung des undemokratischen Vorstandsprinzips, das zur Verzerrung der Mehrheitsverhältnisse in den Personalräten geführt hatte,
- die Wiederherstellung der Mitbestimmung bei Umsetzungen,
- die Einführung von Sanktionsmöglichkeiten gegenüber den Dienststellenleitern, wenn sie Gerichtsbeschlüsse nicht umsetzen,
- die Einführung einer prozessbegleitenden Mitbestimmung,
- die Wiederherstellung der Mitbestimmung bei möglichen Privatisierungen
- und die Orientierung der Freistellungsmöglichkeiten für die Personalratsvertreter an den Freistellungsregelungen des Betriebsverfassungsgesetzes.
Auch Karl-Heinz-Kochs, Mitbestimmungsexperte der GdP, lobt das neue Gesetz: „Es hat sich ausgezahlt, dass die GdP im Verbund mit dem DGB, mit ver.di und GEW nie in ihren Bemühungen nachgelassen hat, die 2007 von Schwarz/Gelb durchgesetzten massiven Einschnitte bei der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst wieder rückgängig zu machen. Ab heute ist eine effektive Personalvertretungsarbeit in NRW wieder möglich. Die Demokratie kehrt in die Dienststellen zurück.“
SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke hätten Wort gehalten. „Dafür ist ihnen ausdrücklich zu danken. Das gilt aber auch für die beiden Abgeordneten der CDU, die dem Gesetz zugestimmt bzw. sich der Stimme enthalten haben“, betont Kochs.