Die Erfolgsstory - 21.000 Beförderungen in vier Jahren
Die Umsetzung der zweigeteilten Laufbahn bei der Polizei in NRW ist ab dann Geschichte. Dies ist ein Erfolg, um den uns andere Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes beneiden.
Auch bei den Beförderungsperspektiven für die Spitzenkräfte des gehobenen Dienstes hat die GdP in den vergangen Jahren erfolgreich dicke Bretter durchbohrt. Ende 2009 ist es ihr nach intensiven politischen Gesprächen und harten Kämpfen gelungen, den jahrelang betonierten Deckelungsbeschluss im Bereich A 12 und A 13 aufzubrechen. Zwischen 2010 und 2015 entstehen dadurch 150 zusätzliche Planstellen nach A 13 sowie weitere 300 zusätzliche Planstellen nach A 12. Wegen des Nachzuges (150 Beförderungen aus A 12 nach A 13) können noch weitere 150 Kolleginnen und Kollegen nach A 12 befördert werden, so dass insgesamt 450 Kolleginnen und Kollegen mehr nach A 12 befördert werden können.
Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die zusätzlichen Beförderungsmöglichkeiten durch eine Verrechnung mit A 11er- Stellen zum Teil mitfinanziert werden. Diese Entscheidung ist der GdP nicht leicht gefallen, sie ist aber sozial verträglich, wenn dabei man bedenkt, dass durch die Umsetzung der zweigeteilte Laufbahn in den letzten Jahren 10.000 zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten nach A 10 und 12.000 zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten nach A 11 zur Verfügung gestellt worden sind. Bis Ende 2015 wird der Anteil der A 11er-Stellen dadurch auf 45,43 Prozent aller im Polizeihaushalt zur Verfügung stehenden Planstellen steigen. Auch das ist ein Erfolg der GdP, um den uns nicht nur die Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizei, sondern auch vieler anderer Bundesländer beneiden.
Auch bei den Beförderungsperspektiven für die Spitzenkräfte des gehobenen Dienstes hat die GdP in den vergangen Jahren erfolgreich dicke Bretter durchbohrt. Ende 2009 ist es ihr nach intensiven politischen Gesprächen und harten Kämpfen gelungen, den jahrelang betonierten Deckelungsbeschluss im Bereich A 12 und A 13 aufzubrechen. Zwischen 2010 und 2015 entstehen dadurch 150 zusätzliche Planstellen nach A 13 sowie weitere 300 zusätzliche Planstellen nach A 12. Wegen des Nachzuges (150 Beförderungen aus A 12 nach A 13) können noch weitere 150 Kolleginnen und Kollegen nach A 12 befördert werden, so dass insgesamt 450 Kolleginnen und Kollegen mehr nach A 12 befördert werden können.
Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die zusätzlichen Beförderungsmöglichkeiten durch eine Verrechnung mit A 11er- Stellen zum Teil mitfinanziert werden. Diese Entscheidung ist der GdP nicht leicht gefallen, sie ist aber sozial verträglich, wenn dabei man bedenkt, dass durch die Umsetzung der zweigeteilte Laufbahn in den letzten Jahren 10.000 zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten nach A 10 und 12.000 zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten nach A 11 zur Verfügung gestellt worden sind. Bis Ende 2015 wird der Anteil der A 11er-Stellen dadurch auf 45,43 Prozent aller im Polizeihaushalt zur Verfügung stehenden Planstellen steigen. Auch das ist ein Erfolg der GdP, um den uns nicht nur die Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizei, sondern auch vieler anderer Bundesländer beneiden.