Pressemitteilung
Dramatischer Rückgang der Aufklärungsquote bestätigt schlimmste Befürchtungen der GdP
Bereits im vergangenen Jahr hatte die GdP die Bundesregierung mehrfach aufgefordert, die Sicherheitslücke, die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung entstanden war, umgehend zu schließen. „Wer der Polizei im Internetzeitalter den Zugriff auf Telefon- und Internetverbindungsdaten verwehrt, macht sie blind“, hatte der GdP-Landesvorsitzende erklärt. Richter werte es deshalb als positiv, dass die nordrhein-westfälische Landesregierung jetzt den Druck auf die Bundesregierung erhöhen will, um die Gesetzeslücke bei der Vorratsdatenspeicherung zu schließen.
„Man kann die Daten so speichern, dass die Freiheitsrechte der Bürger nicht beeinträchtigt, aber Straftäter wirksam verfolgt werden können. Wer hingegen, wie das Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) anstrebt, nur das Aufzeichnen von Telekommunikationsdaten bereits bekannter Straftäter zulassen will, hilft nur den Tätern“, warnte Richter.
„Man kann die Daten so speichern, dass die Freiheitsrechte der Bürger nicht beeinträchtigt, aber Straftäter wirksam verfolgt werden können. Wer hingegen, wie das Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) anstrebt, nur das Aufzeichnen von Telekommunikationsdaten bereits bekannter Straftäter zulassen will, hilft nur den Tätern“, warnte Richter.