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Amtsangemessene Alimentation

Experten einig: Widersprüche gegen die Besoldung wieder ruhend stellen!

Foto: Stefanie Bauer/GdP
Foto: Stefanie Bauer/GdP
Düsseldorf.

Anlässlich einer Anhörung des Unterausschusses Personal des Haushalts- und Finanzausschusses im Landtag am 16.01.2024 hat die GdP nochmal deutlich gemacht: Die Einstellung der Landesregierung, rund 85.000 Besoldungswidersprüche zur Überprüfung der verfassungskonformen Alimentation nicht mehr ruhend zu stellen und Musterverfahren entgegen der ständigen Praxis nicht mehr zuzulassen, ist ein Affront gegen unsere Kolleginnen und Kollegen und gegen die Gewerkschaften und Berufsverbände. Die Anhörung erging auf einen Antrag der FDP-Fraktion im Landtag (DS 18/6368).

Ausgangspunkt der aktuellen Diskussion zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Besoldung sind unter anderem mehrere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 04.05.2020. Darin stellt das höchste deutsche Gericht fest, dass für diese Frage nicht nur der Abstand der Besoldungsgruppen untereinander, sondern auch der unteren Besoldungsgruppen zum Grundsicherungsniveau zu beurteilen ist. Außerdem macht das Bundesverfassungsgericht deutlich, dass sich die Besoldung an der allgemeinen finanzielle und wirtschaftlichen Entwicklung zu orientieren hat, um den verfassungsrechtlichen Vorgaben zu entsprechen.
Mit dem Besoldungspaket 2022 hat die Landesregierung, so meint sie, alle notwendigen Maßnahmen unternommen, um diesen Vorgaben zu genügen. Aber: Ist das auch so?

Es bleiben Zweifel

Daran darf man zumindest Zweifel haben, findet die GdP. Gerade mit Blick auf die Anhebung der Regelbedarfssätze sowie die dramatisch gestiegenen Lebenserhaltungskosten ist überdies fraglich, ob die Parameter des Bundesverfassungsgerichts eingehalten wurden. Es gibt also genügend Gründe für die Durchführung von Musterverfahren. Genau dies lehnt die Landesregierung aber bislang hartnäckig ab.

GdP legt eigene Stellungnahme vor

Weil uns dieses Thema so wichtig ist, hat sich die GdP mit einer eigenen Stellungnahme im Landtag eingebracht. Darin unterstützen wir die Forderung nach Ruhendstellung und Musterverfahren uneingeschränkt. Bleibt zu hoffen, dass der breite Expertenkonsens seine Wirkung nicht verfehlt und die Landesregierung nun schnell den Weg für Musterverfahren freimacht. Wir halten Euch über die Entwicklung auf dem Laufenden. Unsere Stellungnahme könnt Ihr in Kürze nachlesen unter https://www.gdp.de/gdp/gdpnrw.nsf/id/Themen
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