Schwerwiegende rechtliche Bedenken
Expertin: NRW-Gesetzesvorstoß verfassungswidrig
Wichtig ist hier eine sachliche Debatte über den Entwurf. Daher hat die GdP die renommierte Juristin Prof. Dr. Elisa Hoven von der Uni Leipzig um eine Begutachtung des Gesetzentwurfes gebeten. Ihr Votum ist klar.
Entwurf ist in der vorgelegten Form verfassungswidrig
Die Expertin stellt folgende schwerwiegende rechtliche Bedenken zum Entwurf fest:• Die Vorverlagerung der Strafbarkeit reicht sehr weit, wahrscheinlich zu weit.
• Die Erschütterung des öffentlichen Vertrauens reicht nicht aus, um Eingriffe in die Meinungsfreiheit durch strafrechtliche Verbote zu rechtfertigen.
• Die Formulierung des Tatbestandes weist erhebliche Unklarheiten auf und entspricht daher nicht dem „Bestimmtheitsgrundsatz“.
• Der formulierte Schutzzweck rechtfertigt nicht den Eingriff in die Meinungsfreiheit.
Die Ergebnisse stützen die Einschätzung der GdP und machen deutlich: Hierbei handelt es sich um absolute Schaufensterpolitik. Die bestehenden Möglichkeiten, die sowohl das Straf- als auch das Disziplinarrecht vorsehen, sind vollkommen ausreichend, um entsprechendes Verhalten zu bestrafen. Die GdP wird das Thema auf Bundesebene weiter begleiten und daran erinnern, dass Recht und Gesetz untrennbar sind und der Zweck nicht die Mittel heiligt.
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