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GdP erreicht Nachbesserung bei der Uniformausstattung

GdP Erreicht Nachbesserung bei der Uniformausstattung

Bereits im November 2012 hatte die GdP gefordert, dass Kolleginnen und Kollegen, die bisher nur eine Innendienstuniform erhalten haben, bei Bedarf zeitnah auch mit einer entsprechenden Außendienstuniform ausgestattet werden können. Das wird jetzt umgesetzt.

Mit Erlass vom 2. Januar 2013 hat das Innenministerium die bedarfsgerechte Ergänzung der Uniform zugelassen. Vorrang bei der Ausstattung mit Wetterschutzkleidung bekommen die Verkehrskommissariate. Zusätzliche Teile der Innendienstuniform erhalten darüber hinaus die Beamtinnen und Beamten der Bezirksdienste. Dass Kolleginnen und Kollegen, die bei Wind und Wetter draußen eingesetzt sind, auch entsprechende Dienstkleidung benötigen, ergibt sich bereits zwingend aus dem Arbeitsschutzgedanken. Aber auch die Ergänzung der Uniform der Bezirksdienste ist zur Aufgabenerfüllung mehr als sinnvoll.

Grundsätzlich müssen die Behörden aber auch darüber hinaus prüfen, welche Kolleginnen und Kollegen im Einzelfall zusätzliche Kleidungsstücke benötigen. Besonders, wenn es um den Arbeitsschutz geht, sieht die GdP wenig Spielraum für die Behörden vor Ort.

Die GdP wird jetzt in den Personalräten vor Ort dafür Sorge tragen, dass die Behörden ihren Bedarf zügig ermitteln und der LZPD mitteilen, um sicher zu stellen, dass besonders die Ergänzung der Wetterschutzbekleidung nicht verzögert wird.
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