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Positionspapier

GdP fordert gerechte Kräfteverteilung

Die GdP fordert eine gerechte Belastungsbezogene Kräfteverteilung - Foto: GdP

Ende August werden erstmals 1100 Kommissaranwärterinnen und -anwärter nach ihrem Studium in die Polizeibehörden versetzt, 600 mehr als bislang. Um zu verhindern, dass die zusätzlichen Stellen auf Grund von politischer Durchsetzungsmacht einzelner Polizeibehörden verteilt werden, statt nach dem tatsächlichen Bedarf, schlägt eine vom GdP-Landesbezirk eingesetzte Arbeitsgruppe Korrekturen an der bisherigen Belastungsbezogenen Kräfteverteilung (BKV) vor.

Seit ihre Einführung im Jahre 1996 gehört die BKV zu den polizeiintern am stärksten umstrittenen Regelungen. Bei der BKV würde es sich um eine reine Kräfteverteilung und nicht um eine aufgabenbezogene Bedarfsanalyse handeln, hohe Krankenstände und die unterschiedliche Altersstruktur der Behörden würden kaum berücksichtigt, gute Arbeit und positive Ergebnisse würden sich bei der Bedarfsberechnung im Folgejahr negativ auswirken – lauten einige der gängigen Vorwürfe.

Nach der Auswertung der Kritik und dem Vergleich mit den Berechnungsmethoden anderer Bundesländer ist die GdP-interne Arbeitsgruppe zu dem Ergebnis gekommen, dass das derzeitige System der BKV optimierungsbedürftig ist. Unter den gegebenen Umständen ist sie allerdings alternativlos, um das vorhandene Personal gerecht zu verteilen. Auch die Nutzung der zum Teil in anderen Bundesländern herangezogenen Kriterien würde nicht zu einem bedarfsgerechteren Ergebnis führen.

Im Einzelnen schlägt die Arbeitsgruppe für künftige Nachersatzverfahren folgende Schrittfolge vor:
1. Weil alle Behörden Probleme mit der Altersstruktur haben, soll in Zukunft keine Behörde mehr Personal verlieren. Deshalb bekommt jede Behörde in einem ersten Berechnungsschritt mindestens eine Stelle mehr, als sie bislang hatte.
2. Danach wird ermittelt, ob es Behörden mit einer besonderen Problematik gibt. Dies könnte z.B. die spezifische Belastungssituation der Landeshauptstadt sein, oder die Nachersatzproblematik bei der Bereitschaftspolizei.
3. Der restliche Nachersatz wird nach demographischen Gesichtspunkten verteilt. Um eine Stetigkeit zu erzielen, sollen dabei die durchschnittlichen Pensionierungen der nächsten fünf Jahre zugrunde gelegt werden. Sollte der Durchschnitt in einzelnen Jahren in einer Behörde zu deren Nachteil führen (mehr Pensionierungen als Zuweisungen), wird dieser Mehrbedarf unter Punkt 2 als Besonderheit berücksichtigt.

Zudem fordert die GdP, dass das landesweite persönliche Versetzungsverfahren nur dann außer Kraft gesetzt wird, wenn dies aus demographischen Gesichtspunkten zwingend erforderlich ist. Voraussetzung dafür ist, dass das Innenministerium die Altersstrukturdaten der Versetzungsliste jeder Behörde bewertet. Weiter ist zu gewährleisten, dass zunächst die Bewerber aus dem Versetzungsverfahren berücksichtigt werden und erst dann die Fachhochschüler.

Das mehrseitige, detaillierte Positionspapier der Arbeitsgruppe BKV gibt es zum Download.

Positionspapier Belastungsbezogene Kräfteverteilung
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