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GdP präsentiert Alternativkonzept zur Verjüngung des Ermittlungsdienstes

GdP präsentiert Alternativkonzept zur Verjüngung des Ermittlungsdienstes

Polizeiintern ist der im vergangenen Jahr herausgegebene Erlass zum Nachersatz, mit dem das Innenministerium eine kurzfristige Verjüngung der Ermittlungsdienste erreichen will, auf massive Kritik gestoßen. Auch die GdP hält den Erlass für verfehlt, weil er die unterschiedlichen Bedürfnisse und Möglichkeiten in den einzelnen Behörden nicht berücksichtigt. Und weil er mehr Probleme schafft, als dass er löst. An der Notwendigkeit einer nachhaltigen Verjüngung des Ermittlungsdienstes ändert das aber nichts. Die GdP hat deshalb ein Alternativkonzept zur Verjüngung der Kriminalkommissariate vorgelegt.

Statt auf starre, landesweit geltende Altersgrenzen bei der Versetzung in den Ermittlungsdienst zu setzen, wie das im bestehen Nachersatz Erlass geschieht, fordert die GdP, dass das Innenministerium ein Personalentwicklungskonzept vorlegt, mit dem es den einzelnen Behörden Vorgaben für Umfang, Struktur und Zusammensetzung der Ermittlungsdienste macht. Aufgabe der Behörden ist es dann, innerhalb der vom Ministerium vorgegebenen Rahmenbedingungen eigene örtliche Konzepte zu deren Umsetzung zu erarbeiten.

Außerdem empfiehlt die GdP, bei den Bemühungen zur Verjüngung der Ermittlungsdienste vor allem die Gruppe der unter 40-Jährigen in den Blick zu nehmen: Innerhalb dieser Altersgruppe sollte der Anteil der Polizeivollzugsbeamten, die in der Direktion Kriminalitätsbekämpfung eingesetzt sind, mit zunehmendem Alter kontinuierlich steigen. In der Gruppe der 25- bis 30-Jährigen sollte der Anteil der Direktion K bei mindestens 10 Prozent liegen, bei der Gruppe der 30- bis 35-Jährigen bei mindestens 20 Prozent und bei der Gruppe der 35- bis 40-Jährigen bei mindestens 30 Prozent (jeweils ohne Sondereinheiten und Bereitschaftspolizei).

Wichtig ist aus Sicht der GdP zudem, dass auch in Zukunft ein Wechsel zwischen den verschiedenen Arbeitsbereichen der Polizei möglich ist: Die Qualität der Polizeiarbeit lebt auch vom notwendigen Wissenstransfer zwischen den unterschiedlichen Behörden und Bereichen. Deshalb lehnt die GdP starre Altersgrenzen, die jeden Wechsel unmöglich machen würden, ab.

Positionspapier Nacherlass Ermittlungsdienst
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