GdP wirkt! Jubilare fallen nicht unter den Tisch
Befristung der Jubliäumszuwendungsverordnung wird aufgehoben
Verbändeanhörung: Vollständige Entfristung der Verordnung
Jetzt ist das Ministerium unserer Forderung nachgekommen, die Entfristung vollständig aufzuheben und damit eine langfristige Lösung herbeizuführen.
Forderung: Erhöhung der Zuwendungen überfällig
Dass die Verordnung nun entfristet wird, ist eine positive Entwicklung. Die Anpassung sollte allerdings Grundlage dafür sein, sich über die Höhe der Zuwendungen Gedanken zu machen. Derzeit erhalten Kolleginnen und Kollegen nach einer Dienstzeit von 25 Jahren 300 Euro sowie nach 40 Jahren 450 Euro. Die GdP hat daher die Verbändeanhörung dazu genutzt, auf eine Erhöhung der Beträge hinzuwirken.