Zum Inhalt wechseln

GdP wirkt! Jubilare fallen nicht unter den Tisch

Befristung der Jubliäumszuwendungsverordnung wird aufgehoben

Foto: Sven Vüllers/GdP
Foto: Sven Vüllers/GdP

In den vergangenen Wochen hat die GdP, gemeinsam mit dem DGB, das Innenministerium mehrfach auf das Auslaufen der Jubiläumszuwendungsverordnung hingewiesen. Die Verordnung ist Rechtsgrundlage dafür, dass unsere Kolleginnen und Kollegen zu festgelegten Jubiläen eine finanzielle Vergütung als Zeichen der Wertschätzung erhalten. Diese wäre zum 30.06.2021 entfallen, soweit die Befristung nicht gestrichen worden wäre.

Verbändeanhörung: Vollständige Entfristung der Verordnung

Jetzt ist das Ministerium unserer Forderung nachgekommen, die Entfristung vollständig aufzuheben und damit eine langfristige Lösung herbeizuführen.

Forderung: Erhöhung der Zuwendungen überfällig

Dass die Verordnung nun entfristet wird, ist eine positive Entwicklung. Die Anpassung sollte allerdings Grundlage dafür sein, sich über die Höhe der Zuwendungen Gedanken zu machen. Derzeit erhalten Kolleginnen und Kollegen nach einer Dienstzeit von 25 Jahren 300 Euro sowie nach 40 Jahren 450 Euro. Die GdP hat daher die Verbändeanhörung dazu genutzt, auf eine Erhöhung der Beträge hinzuwirken.
This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen.
Unsere Wirtschaftsunternehmen