Pressemitteilung
GdP zu Lützerath: „Polizei schützt das Recht“

Mertens verwies darauf, dass das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) bereits im März 2022 in einem unanfechtbaren Beschluss festgestellt hat, dass der Bereich für die Braunkohlegewinnung abgebaggert werden darf. Und an diesem Montag (9. Januar 2023) hat das OVG einen Eilantrag einer Kohlegegnerin gegen das vom Kreis Heinsberg erlassene Aufenthalts- und Betretungsverbot für Lützerath abgewiesen. „Wenn wir Entscheidungen unserer Gerichte nicht mehr akzeptieren, ist unser Rechtsstaat am Ende“, warnte der GdP-Vorsitzende.
Das schließt friedlichen Klimaprotest in Sichtweite zum Geschehen nicht aus, im Gegenteil. „Hier gilt ebenso: Die Polizei schützt das Recht – nämlich das Demonstrationsrecht“, erklärte Mertens. Mit großer Sorge sieht die GdP allerdings, dass eine gewaltbereite Minderheit versucht, diesen Protest für sich zu kapern.
„Diesen Leuten geht es nur um Angriffe auf den Staat und unsere Kolleginnen und Kollegen als dessen Vertreter. Sie begehen Straftaten und nehmen Verletzungen von Polizisten und anderen Menschen billigend in Kauf“, warnte Mertens. Der GdP-Landesvorsitzende drängt: „Alle friedlichen Klimaschützer sind aufgefordert, sich von Gewalttätern zu distanzieren und diese zu isolieren!“
Das schließt friedlichen Klimaprotest in Sichtweite zum Geschehen nicht aus, im Gegenteil. „Hier gilt ebenso: Die Polizei schützt das Recht – nämlich das Demonstrationsrecht“, erklärte Mertens. Mit großer Sorge sieht die GdP allerdings, dass eine gewaltbereite Minderheit versucht, diesen Protest für sich zu kapern.
„Diesen Leuten geht es nur um Angriffe auf den Staat und unsere Kolleginnen und Kollegen als dessen Vertreter. Sie begehen Straftaten und nehmen Verletzungen von Polizisten und anderen Menschen billigend in Kauf“, warnte Mertens. Der GdP-Landesvorsitzende drängt: „Alle friedlichen Klimaschützer sind aufgefordert, sich von Gewalttätern zu distanzieren und diese zu isolieren!“