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GdP erreicht Zurruhestellung der Verfahren bei den Bereitschaftszeiten

GdP erreicht Ruhigstellung der Verfahren bei den Bereitschaftszeiten - Foto: GdP

Nach einer Entscheidung des OVG Lüneburg vom Anfang diesen Jahres müssen, wie von der GdP berichtet (News 04.02.2011), bei heimatfernen Großeinsätzen Bereitschaftsdienste als Arbeitszeit vergütet werden. Das Urteil des niedersächsischen Gerichts hat auch Auswirkungen auf die Bereitschaftspolizei in NRW, wenn die NRW-Kräfte beim Castor-Transport in Gorleben oder beim 1. Mai in Berlin eingesetzt sind. Noch ist das Urteil allerdings nicht rechtskräftig, weil Niedersachsen Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt hat. Damit bis zum Vorliegen der endgültigen Entscheidung Polizisten aus NRW das Land nicht massenweise auf Anerkennung der Bereitschaftszeiten als Arbeitszeit verklagen müssen, hat die GdP mit dem Innenministerium einen Verzicht des Landes auf die Einrede der Verjährung vereinbart.

Zur Wahrung des Rechtsanspruchs auf vollständige Anerkennung der Bereitschaftszeit als Arbeitszeit reicht es deshalb bis auf weiteres, dass die betroffenen Kolleginnen und Kollegen formlos die Anerkennung der entsprechenden Mehrarbeit verlangen. Der Antrag muss für jedes Großeinsatz einzeln erstellt werden. Einen entsprechenden Erlass will der Innenminister in den kommenden Tagen veröffentlichen.

Sobald der Erlass vorliegt, stellt die GdP ihren Mitgliedern an dieser Stelle ein Antragsformular zur vollständigen Vergütung der Bereitschaftszeit zum Download zur Verfügung.
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