GdP erreicht Zurruhestellung der Verfahren bei den Bereitschaftszeiten
Zur Wahrung des Rechtsanspruchs auf vollständige Anerkennung der Bereitschaftszeit als Arbeitszeit reicht es deshalb bis auf weiteres, dass die betroffenen Kolleginnen und Kollegen formlos die Anerkennung der entsprechenden Mehrarbeit verlangen. Der Antrag muss für jedes Großeinsatz einzeln erstellt werden. Einen entsprechenden Erlass will der Innenminister in den kommenden Tagen veröffentlichen.
Sobald der Erlass vorliegt, stellt die GdP ihren Mitgliedern an dieser Stelle ein Antragsformular zur vollständigen Vergütung der Bereitschaftszeit zum Download zur Verfügung.
Sobald der Erlass vorliegt, stellt die GdP ihren Mitgliedern an dieser Stelle ein Antragsformular zur vollständigen Vergütung der Bereitschaftszeit zum Download zur Verfügung.