GdP fordert Streichung der 7-Jahres-Frist
Die GdP hält die Regelung für überholt, weil nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG) die Mindestwartezeit von 22 Jahren für eine Beförderung nach A 11 (Laufbahnsäule I) vom Ministerium gestrichen worden ist. Das OVG hatte zuvor erklärt, die Mindestwartezeit von 22 Jahren sei mit dem Leistungsprinzip aus Artikel 33 GG unvereinbar. „Angesichts dieses Urteils wäre es nur konsequent, auch die Sperrfrist für die Beförderung zum Polizeikommissar zu streichen, zumal Laufbahnbewerber 2012 letztmalig zum Studium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung zugelassen werden können“, hatte der GdP-Landesvorsitzende gegenüber dem Innenminister argumentiert.