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GdP fordert Streichung der 7-Jahres-Frist

GdP fordert Streichung der 7-Jahres-Frist - Foto: GdP

Im Haushalt des Landes NRW gibt es für die Polizei nur noch Stellen des gehobenen und des höheren Dienstes. In der Realität sieht das anders aus. Denn noch immer gibt es Polizeibeamte der ersten Säule, die nicht von der Besoldungsgruppe A 9 mittlerer Dienst in die Besoldungsgruppe A 9 gehobener Dienst befördert werden können, weil sie das dafür erforderliche Mindestdienstalter (§ 7 Abs. 1 LVOPol) noch nicht erreicht haben. Die GdP hält diese Sperrfrist für überholt. Landesvorsitzender Frank Richter hat deshalb Innenminister Ralf Jäger (SPD) um die Streichung der Sperrfrist aus der Laufbahnverordnung für Polizeibeamte gebeten.

Die GdP hält die Regelung für überholt, weil nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG) die Mindestwartezeit von 22 Jahren für eine Beförderung nach A 11 (Laufbahnsäule I) vom Ministerium gestrichen worden ist. Das OVG hatte zuvor erklärt, die Mindestwartezeit von 22 Jahren sei mit dem Leistungsprinzip aus Artikel 33 GG unvereinbar. „Angesichts dieses Urteils wäre es nur konsequent, auch die Sperrfrist für die Beförderung zum Polizeikommissar zu streichen, zumal Laufbahnbewerber 2012 letztmalig zum Studium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung zugelassen werden können“, hatte der GdP-Landesvorsitzende gegenüber dem Innenminister argumentiert.
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