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Gesetzentwurf zur LPVG-Reform

Gewerkschaften sehen noch Korrekturbedarf

Personalrätekonferenz des DGB in Herne - Foto: Gregor Vilbert

Die grundsätzliche Richtung stimmt, aber in Detailfragen gibt es noch Korrekturbedarf – das ist die zentrale Botschaft der Personalrätekonferenz des DGB in Herne, auf der am 16. Mai mehr als 500 Personalräte von Polizei und Feuerwehr, aus Schulen und Theatern, Krankhäusern und der öffentlichen Verwaltung über den Gesetzentwurf der rot/grünen Landesregierung zur Reform des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG) diskutiert haben. Gleich zu Beginn der Konferenz hatte der nordrhein-westfälische DGB-Vorsitzende Andreas Meyer-Lauber betont, dass es ein Pyrrhussieg der abgewählten schwarz-gelben Landesregierung gewesen ist, die Mitbestimmungsrechte im öffentlichen Dienst radikal zu streichen. Auch das habe mit zum Machtverlust der CDU/FDP-Regierung beigetragen. Trotzdem gibt es auch beim Gesetzentwurf von Rot/Grün noch Nachbesserungsbedarf, weil darin nicht alle 2007 in Kraft getretenen Einschränkungen der Mitbestimmung rückgängig gemacht werden.

Auch die GdP kommt in ihrer Bewertung des Gesetzentwurfs zu einem positiven Ergebnis, sieht aber in Detailfragen Nachbesserungsbedarf. „SPD und Bündnis 90/Die Grünen“ haben bei ihrem Versprechen Wort gehalten, den Kahlschlag bei den Beteilungsrechten der Beschäftigten im Falle eines Wahlsieg wieder rückgängig zu machen“, lobte auf der Personalrätekonferenz der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Adi Plickert. Positiv sei zudem, dass Rot/Grün, anders als im ursprünglichen Gesetzentwurf geplant, jetzt auch die Mitbestimmung bei Privatisierungen wieder herstellen will. „Bei den Einsatzküchen hat sich ja gezeigt, wohin das führt: verschimmelte und rohe Schnitzel für die Einsatzkräfte, abgelaufene Lebensmittel als Ernährungsgrundlage bei Großeinsätzen“, erinnerte Plickert. Auch andere zentrale Forderungen der GdP, wie die Abschaffung des Vorstandsprinzips in den Personalräten, die Wiederherstellung des Wahlrechts für die Kommissaranwärterinnen und -anwärtern sowie die Rückkehr der Mitbestimmung bei Umsetzungen seien im Gesetzentwurf berücksichtigt. Negativ bewertet die GdP hingegen, dass die Personalräte auch in Zukunft keine Mitbestimmungsrechte bei der Einstellung der Kommissaranwärter haben sollen. Auch das 2007 von Schwarz/Gelb eingeführte so genannte Evokationsrecht, mit dem die Arbeitgeberseite das Mitbestimmungsrecht der Personalräte aushebeln kann, soll weiter Bestand haben. „Das ist mit dem Grundsatz der Mitbestimmung auf Augenhöhe nicht vereinbar“, sagte Plickert.

Weitere Kritikpunkte am Gesetzentwurf hatte die GdP bereits am 12. Mai in ihrer Stellungnahme zu Gesetzesanhörung des Landtags geltend gemacht. Von GEW und ver.di wurden während der Personalrätekonferenz weitere, ihren Bereich betreffende Änderungswünsche geltend gemacht.

Bei einer anschließenden Podiumsdiskussion mit den innenpolitischen Sprechern von SPD, Bündnis 90/Die Grüne sowie der Linkspartei versprachen die Vertreter der Regierungsfraktionen, bis Ende des Monats zu prüfen, welche Forderungen der Gewerkschaften noch in den Gesetzesentwurf aufgenommen werden können.
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