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Gut gewollt heißt nicht gut gemacht

NPD-Demo in Wuppertal - Foto: GdP

Der Erlass zum neuen Nachersatz-/Versetzungsverfahren vom 08.07.2011 führt nach Auffassung der GdP zu erheblichen negativen Auswirkungen auf den Ermittlungsdienst und bei der Bereitschaftspolizei. So erfreulich es ist, dass die zuvor verlautbarten, noch weniger zielführenden Absichten des Innenministeriums (sechs Jahre Erstverwendungssperre, zwei Jahre Wach-/Ermittlungsdienst/Bereitschaftspolizei) nicht umgesetzt wurden, so wenig vermag auch das jetzt gewählte System zu überzeugen.

Zur Kritik im Einzelnen

● Ermittlungsdienst

Bisher konnten 75 Prozent des erforderlichen Nachersatz durch junge Beamtinnen und Beamte nach ihrer vierjährigen Erstverwendung besetzt werden. Daneben konnten sich auch Kolleginnen und Kollegen, die die Grenze von 40 Lebensjahren noch nicht überschritten haben, auf diese Funktionen bewerben. Nunmehr soll der Nachersatz in der Direktion Kriminalität bis 2014 nur noch aus Beamtinnen und Beamten nach ihrer Erstverwendung in der Bereitschaftspolizei bzw. im Wachdienst erfolgen.

● Bereitschaftspolizei

Die Verweildauer und das Freiwilligkeitsprinzip werden geändert. Die Mindestverwendungszeit für Gruppenbeamte beträgt zukünftig zwei Jahre, die Höchstverwendungszeit drei Jahre. Ausnahmen hiervon soll es u.a. nur noch geben, wenn der tatsächlich zur Verfügung stehende Nachersatz nicht ausreicht, um den Bedarf einer Behörde auszugleichen.

Bewertung
  1. Im Ermittlungsdienst ist derzeit die Gruppe der 50- bis 62jährigen Kolleginnen und Kollegen überproportional vertreten. Ob diese Problematik jedoch mit einem 1:1-Ersatz durch Berufseinsteiger bis 2014 zu lösen ist, scheint fraglich. Zumal durch dieses Verfahren andere Problemlagen entstehen würden. Bis 2014 werden sich – abgesehen von wenigen, durch das Ministerium zugelassene Ausnahmen – keine 30- bis 50jährigen aus anderen Bereichen mehr bewerben können. Für Verwendungseingeschränkte Kolleginnen und Kollegen aus anderen Bereichen besteht also in den nächsten Jahren nicht mehr die Möglichkeit, in den Bereich Kriminalität zu wechseln.

    Im diesjährigen Versetzungsverfahren konnten ca. 80 bis 100 Kolleginnen und Kollegen aus dem Ermittlungsdienst damit rechnen, zu ihrer Wunschbehörde versetzt zu werden. Nach dem neuen Erlass könnte es jedoch dazu kommen, dass diese langjährigen Ermittler nun in den Wachdienst versetzt werden und als Ersatz dafür Fachhochschüler nach nur einjähriger Verwendung im Wachdienst in den Ermittlungsdienst kommen. Die daraus resultierenden Qualitätsverluste sind vorprogrammiert. Sollten die Kolleginnen und Kollegen ihre Versetzungsgesuche jedoch zurückziehen, würde dies Auswirkungen auf den der Behörde zugewiesenen Nachersatz haben.

  2. Der Einsatzwert und die Professionalität der Hundertschaften wäre mit einer Reduzierung der Verweildauer auf zwei Jahre nicht mehr zu halten. Selbst wenn man die Führungskräfte und Funktionskräfte abzieht, müssten jährlich 650 Kolleginnen und Kollegen ausgetauscht werden.

    Die Aufgabe des Systems der Freiwilligkeit stellt aus Sicht der GdP ein besonderes Problem dar. Der bisherige Mix aus Freiwilligen- und Pflichtverwendungen garantierte u.a. den hohen Standard der Hundertschaften. Die neuen Regelungen könnten zu Motivationshemmnissen führen. Die freiwillige Verwendung garantiert ein hohes Engagement und große Berufszufriedenheit. Zwangsverpflichtungen würden dazu führen, dass diejenigen, die nicht gerne in die Hundertschaften möchten, dort hinversetzt werden, andere, die gerne dort ihren Dienst verrichten, weg versetzt werden.

    Die Auswirkungen auf die Aufgabenbewältigung sind vorhersehbar.

  3. Weitere Fragen wie Fortbildung, Funktionsfähigkeit während der sechsmonatigen Einführungsfortbildung, Doppelausstattung sowie weitere spezielle Funktionen, die nur durch eine gesonderte intensive Fortbildung wahrgenommen werden können etc., sind nicht geklärt.

    Die Realität an einigen Standorten wird verkannt. Nur durch die hohe Anzahl von Freiwilligen ist es dort möglich, dass Kolleginnen/Kollegen nicht ein zweites bzw. drittes Mal in die Hundertschaften müssen, da der Nachersatz nicht ausreicht. Eine konsequente Umsetzung des neuen Konzeptes müsste hier zu einer Sonderquote führen.

  4. Auch das persönliche Versetzungsverfahren über eine Landesliste müsste zukünftig entfallen, da Behörden für den Nachersatz Bereitschaftspolizei ausschließlich Fachhochschüler zugewiesen bekommen müssten.

Zu Recht hat Landesvorsitzender Frank Richter deshalb das neue Konzept bereits mehrfach kritisiert: „Die GdP unerstützt alle sinnvollen Überlegungen, die Altersstruktur in der gesamten Polizei zu verbessern. Dies haben wir Minister Jäger auch schriftlich mitgeteilt. Ziel bei solchen Überlegungen muss es jedoch sein, alle Beteiligten mit einzubeziehen“, erklärte Richter. „Dies ist in diesem Fall jedoch nicht geschehen, da alle Entscheidungsprozesse ausschließlich und allein im Ministerium getroffen wurden.“ Die GdP kritisiert, dass weder die Behördenleitungen noch die Führungskräfte der Polizei zum neuen Nachersatzverfahren befragt bzw. um Stellungnahme gebeten worden sind. „Wer so vorgeht, darf sich nicht wundern, wenn die von oben verordnete Entscheidung abgelehnt wird und auf Kritik und Demotivation stößt“, betonte Richter. Die GdP lehnt die vom Ministerium vorgelegten Veränderungen ab, weil sie zu deutlichen Qualitätsverlusten bei der Aufgabenbewältigung führen und zudem zum Teil sogar zusätzliche Probleme verursachen. „Der vom Ministerium gewünschte Effekt bei der Bereitschaftspolizei (Erhöhung der Durchlaufquote um ca. 150 bei 18 Hundertschaften) ist zu gering, um dafür den hohen Qualitätsstandard der NRW-Einheiten aufzugeben. Es wird Klasse gegen Masse getauscht.“
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